Springmesser und Butterflymesser legal in Österreich?

2 Antworten

Hi,

vielleicht hilft dir das: 

Springmesser in Österreich

In Österreich ist die rechtliche Situation im Bezug auf Springmesser relativ einfach und klar. Springmesser fallen in Österreich auch unter das Waffengesetz und dürfen ebenfalls erst ab 18 Jahren erworben werden. Im Unterschied zu Deutschland ist jedoch der Erwerb, Besitz, und auch Führen jeglicher Waffen, außer Schusswaffen und verbotene Waffen, allen Personen über 18 Jahren, gegen die kein Waffenverbot vorliegt, erlaubt. Damit sind auch alle Arten von Springmessern, sowohl mit seitlicher als auch nach vorne herausspringender Klinge (OTF),  ohne Einschränkung der maximalen Klingenlänge- oder breite erlaubt

http://www.springmesser.org/sind-springmesser-verboten/

Butterflymesser sind in Österreich ebenfalls ab 18 Jahren frei verkäuflich und dürfen somit ab 18 Jahren erworben und besessen werden. Ebenso dürfen sie ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit geführt werden:  

Auch Dolche, Stilette und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen.
Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt. Eine waffenrechtliche Urkunde zum Erwerb, Besitz und Führen dieser Waffen ist daher nicht erforderlich

http://www.messer-portal.com/basiswissen/messerwissen/messer-und-reisen/waffengesetz-messer-in-oesterreich

LG Dennis

Ja die Österreicher sind eindeutig schlauer als die Deutschen :D

In Österreich gibt es keine Einschränkungen zum Besitz und zum Führen von Messern.
Einzig: Was als Waffe gilt (Schwert, Butterfly, Bajonett.....) ist ab 18.