Tägliche auszahlung möglich/legal mit Arbeitsvertrag?

7 Antworten

Wenn beide Vertragsparteien das so vereinbart haben, ist das auch eine Möglichkeit. Umständlich aber zulässig.

Das Gesetz sieht mit dem § 614 BGB eine Regelung zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts vor. Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Er muss also zunächst arbeiten, dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Dies bedeutet, wenn sie nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig.

Legal ist es sicherlich. Möglich ist es nur dann, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Rechtlich spricht nicht dagegen, organisatorisch schon. Eine tägliche Auszahlung verursacht 30 mal höhere organisatorische und technische Aufwendungen, wie Überweisungsspesen und manuelle Bearbeitung der Zahlungsvorgangs u.a.m., die irgend wer bezahlen muss. Rate mal, wer?

Rechtlich denke ich wird es möglich sein. Aber das wird kein Arbeitgeber mitmachen. Ausser du arbeitest wirklich nur tageweise, z. B. Aushilfe Wochenmarkt oder so.

Gesetzlich würde sicher nichts dagegen sprechen, aber ich denke nicht, dass irgendein Arbeitgeber da mitspiegel würde.