Abgelaufener Arbeitsvertrag aber Promotionsstudent: Bekomme ich ALG I?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arbeitsagentur würde ich an Deiner Stelle nicht auf die Nase binden, dass Du nicht mehr voll arbeiten willst - dann gehen die nämlich davon aus, dass Du mehr als 15 Stunden promovierst und dann fällst Du aus dem Alg1.

Ich würde dahingehend argumentieren, dass Du bislang das Studium auch berufsbegleitend geschafft hast und sich diesbezüglich nix ändert. Der Unterschied zwischen normalem und Promotionsstudium wird kaum auffallen. Und wenn Du dann die gewünschte halbe Stelle hast, fällt das Alg1 ohnehin weg. Die Arbeitsagentur hat dafür übrigens ein extra Formblatt....

AlG1 wirst Du wohl eher nicht bekommen, weil Du wegen der fortlaufenden Promotion ja vermutlich nicht "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stehst, also gar keinen normalen Job annehmen könntest.

Ob Du immatrikuliert bist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Hallo!

Du hast doch neben des Studiums bisher auch in Vollzeit gearbeitet und hier Sozialabgaben (auch Arbeitslosenversicherung!) und Steuern gezahlt. Nur weil Dein Vertrag jetzt nach 2 Jahren ausläuft, soll eine Berufstätigkeit zu denselben Bedingungen nicht mehr möglich sein? Das glaube ich nicht. Du kannst bestimmt ALG 1 bekommen, müsstest dann aber natürlich weiterhin in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

;-)

Genau das ist mein Problem: Als Promotionsstudent bin ich erst seit diesem Monat eingeschrieben. Nach Ablauf des Arbeitsvertrages würde ich gerne nicht mehr Vollzeit arbeiten zugunsten der Promotion. Natürlich will ich die Promotion nicht mit ALG I finanzieren, was illegal ist. Es geht vielmehr darum, vielleicht ein oder zwei Monate Überbrückungszeit zu haben zur Ordnung neuer Verhältnisse (z.B. Organisation eines Stipendiums, Nebenjob etc.).

@Shilumbu

Wenn Du nicht vorhast, weiterhin in Vollzeit zu arbeiten, dann wäre ein ALG 1 Bezug allerdings ungerechtfertigt, da Du dann nicht weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das gilt auch für die Überbrückungszeit. Es sei denn, Du kannst und willst Dich für diese Überbrückungszeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und während dessen einen Minijob suchen und Ordnung in Deine Verhältnisse bringen.

AlG 1 und Studium geht nicht neben einander.

Natürlich geht das, wenn das Studium schon länger berufsbegleitend betrieben wird und einer Beschäftigung nicht entgegensteht, z.B. Fernstudium.

Hast du denn Beiträge in die ALV abgeführt?

Ja. Bei Ablauf des Vertrages hätte ich dann 2 Jahre und 8 Monate eingezahlt. Die derzeitige Stelle ist eine Vollzeitstelle. Mit allen Beiträgen usw.

@Shilumbu

Dann steht dir auch 12 Monate ALG I zu. Danach jibbet ALG II, auch Hartz IV genannt.

Und wundere dich nicht, wenn die Tante von der ARGE andauernd auf irgend welche Bewerber-Trainings schicken will!

@Eustachio

Aber muss ich dem Arbeitsmarkt nicht "voll zur Verfügung stehen" = nicht immatrikuliert sein? Ich will nämlich nach Ablauf des Vertrages zugunsten der Promotion nicht mehr Vollzeit arbeiten!

@Shilumbu

Aber du könntest, und das zählt. ;-)

@Shilumbu

Wenn du Teilzeit arbeitest, steht dir dem Grunde nach auch kein Arbeitslosengeld zu. Zu prüfen wäre, bei entsprechendem Einkommen, Wohngeld, bzw. Leistungen nach dem BaföG.