Privatinsolvenz -Guthaben aus Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

Es ist wichtig zu wissen ob du die Betriebskosten während der Privatinsolvenz (1 Jahr) oder in der Wohlverhaltensphase ( nach 1 jahr) eingezahlt hast! Im ersten ja muss der Vermieter es abführen aber während der Wohlverhaltensphase ist es dein Guthaben!

Da dies ein einforderbares Guthaben ist wird es an den Insolvenzverwalter ausgekehrt.

Und Du kannst es Dir nicht im Wege der Verrechnung über die Miete holen.

Andererseits stellt sich mir die Frage - da dieses Guthaben ja aus dem pfändungsfreien Betrag "angespart" wurde, ob der Insolvenzverwalter den Betrag freigeben kann.

Das Geld fließt leider in die Maße mit rein. Ich habe aus meiner Stromrechnung einfach verrechnen lassen. Da kann dir dann keiner was

weiss der vermieter von der insolvenz? dann darf er das dem insolvenzverwalter geben. an gläubiger auszahlen darf er es nicht