Suspendierung bis auf weiteres? Was heißt das?
Mein Sohn(13) hat sich im Unterricht ne Zigarette gedreht und wurde dabei erwischt. Darauf hin wurde er bis auf weiteres von der Schule mit sofortiger Wirkung vom Unterricht suspendiert. Nun meine Frage.: Ist das echt ein Grund für ne Suspendierung. Reicht da ein Verweiß nicht aus. Und was heißt bis auf weiteres? Gruß meinereins
19 Antworten
Wenn das mal "nur" eine Zigarette war...
Nein. Da würde ich als Elter auf jeden Fall Einspruch einlegen. Das geht nicht. Mit 13 macht man eben so einen Unsinn, ohne sich um mögliche Konsequenzen bewußt zu sein - ein Unterrichtsausschluß ist da pädagogisch gesehen ein völlig falsches Mittel.
Rede mit Deinem Sohn, ob das eine "Provokation" von ihm war und was sonst noch vorgefallen sein könnte. Und dann rede mit dem Schulleiter.
Das ist eine aktionistische Law & Order - Strafe!
->nach dem Maul reden - beste Antwort?
Das bleibt mir überlassen.
Bis auf weiteres heißt, bis die Schulleitung etc einen Entschluß getroffen hat wie es mit deinem Sohn weiter gehen soll.
Aber nur wegen einer zigarette im unterricht gedreht? Würd ich gegen einspruch einlegen..ich hab sogar im unterricht mal eine geraucht wo ich noch jünger war und wurde nicht suspendiert..
Das bedeutet, das auf jeden Fall schon einiges aufgelaufen ist. Bei einer Suspendierung bis auf weiteres kann man davon ausgehen, das eine Konferenz einberufen wird (-> bis auf weiteres -> bis die Konferenz einen Entschluss gefasst hat)- aber das passiert nicht "nur" auf Grund so einer Sache.
fG
also ich finde, dass das eine suspendierung noch lange nicht rechtfertigt. er hat ja niemanden verletzt oder eigentum beschädigt. da würde ich nochmal beim schulleiter nachhaken. dass zigaretten in dem alter nicht erlaubt sind, ist eine andere sache.
Suspension, Suspendierung (von lateinisch: suspendere in der Schwebe lassen) bezeichnet im Recht die vorläufige Freistellung. Man will also Zeit gewinnen, um einen Sachverhalt aufzuklären, weil er noch nicht abschließend geklärt ist. Es besteht der Verdacht, dass "mehr" kommt. - In der Schule darf die Schulleitung als pädagogische Maßnahme einen Ausschluss von der Schule spontan anordnen. Aber wenn danach auch diszipinarische Folgen kommen sollen, dann müssen Gremien tagen und auch die Eltern eingebunden werden.
Das ist ne Antwort wie ich´s mir hier wünsche. Ohne Wertung des Fragestellers...Danke
Danke...