Dürfen Lehrer eine ganze Klasse nachsitzen lassen, weil ein paar mehrmals die Hausaufgaben vergessen haben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das dürfen Lehrer nicht, denn Kollektivstrafen sind verboten. Das dürfte ein Lehrer nur, wenn keiner in der Klasse die Hausaufgaben gemacht hat.

Einen konkreten § kann man nur nennen, wenn man das Bundesland weiß. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. ist das Nachsitzen generell verboten.

Was die Kollektivstrafe angeht, so verstößt sie schlicht und ergreifend gegen den Rechtsgrundsatz, dass niemand für etwas bestraft werden darf was er nicht gemacht hat.

http://www.123recht.net/article.asp?a=3288&p=2

Sehr schöne Antwort, nur der kleine Hinweis, in MV ist das Nachsitzen nicht verboten. Es heißt nur nicht Nachsitzen:

§ 60

Erziehungsmaßnahmen

(1)...

(2) Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten und Unterrichtsstörungen gehören insbesondere

1.-5. ...

6.

die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten,

@torboso

Das wurde auch nie gesagt, Kollektivstrafen sind nicht angemessen.

@djNightgroove

In Mecklenburg-Vorpommern z.B. ist das Nachsitzen generell verboten

Doch wurde gesagt ;)

@torboso

Ja, ich habe diese Behauptung in den Raum gestellt. Ich habe mal gehört, dass es in M-V kein Nachsitzen gibt. Ich habe das so verstanden, dass es das da wirklich nicht gibt und nicht so, dass sie es nur anders nennen.

Wieder etwas dazu gelernt. ;-)

An meiner grundsätzlichen Antwort auf die Frage ändert das aber nichts.

Rechtlicher Grundlagen, dass dies verboten ist, gibt es explizit nicht, sondern nur Grundsätze und Umkehrschlüsse (z.B. Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG). Umkehrschlüsse sind dann entsprechend aus den landesrechtlichen Normen zu ziehen (z.B. § 60 und 60a SchulG MV).

In MV heißt es bspw. ausdrücklich in § 60 Abs. 3 SchulG MV:

Die Lehrerin oder der Lehrer entscheidet im Rahmen ihrer oder seiner pädagogischen Verantwortung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über das erzieherische Mittel, das der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird. Die Erziehungsberechtigten sind in geeigneter Weise über die gewählten erzieherischen Mittel zu informieren.

Der Gesetzgeber geht also im Grundsatz erstmal nur von einem oder mehreren Schülern als Täter aus, und nicht von einer Klasse.

Eine Kollektivhaftung oder -bestrafung ist aber rechtswidrig und unverhältnismäßig.

Nein, denn damit bestraft er ja auch diejenigen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und das ist nicht richtig. Falls er das wirklich macht, redet mit euren Eltern, die sollen eine Abordnung zum Direktor schicken und Beschwerde einreichen. Ich würde bei sowas ja bockig werden und überhaupt keine Hausaufgaben mehr bei einem solchen Lehrer machen, weil es ist ja egal, ob man sie macht oder nicht, nachsitzen muss man sowieso. Damit vermittelt die Lehrperson völlig falsche Werte. Am besten wäre natürlich, wenn nach einen solchen Vorfall die ganze Klasse bei Hausaufgaben streikt. Ihr müsst euch nicht alles gefallen lassen und wenn ihr Schüler euch zusammentut, hat der Lehrer keine Chance mehr. 

Nein, denn damit bestraft er ja auch diejenigen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und das ist nicht richtig.

Ich sehe das anders: Eine erzieherische Maßnahme ist es lediglich für die Verweigerer - für die motivierten Schüler ist es ein zusätzlicher Unterricht, der das bereits vorhandene Leistungsniveau noch weiter zu erhöhen erlaubt. Und da ein Lehrer sich nicht clonen kann, findet beides im selben Klassenraum statt.

@GanMar

Dann erkläre mir mal, warum überhaupt noch einer die Hausaufgaben machen sollte, wenn sowieso alle nachsitzen müssen. Der Lehrer darf Schülern übrigens nicht einfach so zusätzlichen Unterricht auferlegen, es gibt eine festgelegte Stundenanzahl und bei Bedarf Förderunterricht, außerdem noch WPU. Vergiss auch die Eltern nicht, die finden es auch nicht gerade toll, wenn ihre Sprößlinge GRUNDLOS gezwungen werden, länger in der Schule zu bleiben. Der Lehrer ist schlichtweg überfordert und lässt es an der ganzen Klasse aus. Wenn er keinen geeigneten Maßnahmen ergreifen kann, sollte er sich lieber einen anderen Job suchen. Solche Maßnahmen senken die Motivation der Klasse, Hausaufgaben zu machen, nur noch weiter.

@GanMar

Ein Lehrer darf doch nicht einfach so 

zusätzlichen Unterricht

stattfinden lassen.

Das Kollektiv bestrafenDie ganze Klasse zur Rechenschaft ziehen ist juristisch nicht erlaubt, da es zwangsläufig auch Unschuldige trifft. Kollektivstrafen stellen einen groben Verstoß gegen einen elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz dar und sind pädagogisch fragwürdig.

Gegen welches Gesetz verstößt denn das?

Ich wohn in Baden-Württemberg.

Wo findet man denn solche Gesetze?

Nein. Strafen dürfen ja nur für ein Fehlverhalten verhängt werden, also nur für die Hausaufgabenverweigerer. Wer zu Hause seine Arbeiten erledigt hat, darf nicht bestraft werden.

Es ist jedoch fraglich, ob eine zusätzliche Stunde Unterricht eine Strafe ist oder lediglich eine Pflichtveranstaltung zur Verbesserung der Gruppendynamik in der Klasse, damit im weiteren Verlauf des Schuljahres die fleißigen Schüler einen positiven Einfluß auf die Verweigerer nehmen.

@GanMar

Mitschüer sind keine pädagigischen Hilfsarbeiter. Wenn es Hausaufgabenverweigerer gibt, muss der Lehrer diesen Missstand ohne Hilfe der Schüler beseitigen.

PlanckEinstein fühlt sich bestraft und wird mit Sicherheit keinen positiven einfluss auf seine Mitschüler nehmen. Der Gedanke dahinter ist doch, dass die zu Unrecht bestraften die anderen unter Druck setzen sollen. Teile und herrsche!

@GanMar

@Gan...Daumen hoch, so sehe ich das auch. Man muss nicht in allem nach Gesetzen pochen.