Klassenkonferenz zusätzlich zu strafrechtlicher Verfolgung wegen eines kinderpornografischen Fotos im WhatsAppChat?
Mein Sohn, 13 Jahre, hat ein von einem Freund bekommenes Foto in den privaten Klassenchat (WhatsApp) ohne Bewusstsein, dass das eine Straftat ist, eingestellt. Er hat sich nachdem ein Mitschüler fälschlicherweise vom Unterricht suspendiert wurde, freiwillig im Sekretariat gemeldet. Drei Eltern haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und der Staatsanwalt hat eine außergerichtliche Einigung (Handy einziehen - es liegt schon bei der Kripo- von uns freiwillig als Beweismittel abgegeben) vorgeschlagen. Er wurde zwei Tage vom Unterricht suspendiert und sollte eine Reflexion schreiben. Ist die Schule berechtigt eine Klassenkonferenz zu der Angelegenheit durchzuführen, da mein Sohn erstens das nicht im Unterricht gemacht hat, zweitens die Handynutzung in der Schule verboten ist, drittens der Vorfall bereits strafrechtlich verfolgt wird, viertens der Administrator ein Schüler ist.
5 Antworten
Ja, das ist auch Schulangelegenheit, das es der Klassenchat war und somit die Mitschüler betroffen sind.
Hier die Lage in NRW:
Außerschulisches Verhalten
Aus dem Sicherungszweck der Ordnungsmaßnahmen ergibt sich, dass außerschulisches Verhalten nur dann zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme führen darf, wenn es unmittelbar störende Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat und in einem unmittelbaren Bezug zum Schulbesuch steht, wie Angriffe auf Lehrer oder Mitschüler aus einem schulischen Anlass oder in schulischem Zusammenhang, Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler auf dem Schulweg, Dealer-Tätigkeit oder Aufrufe zum Unterrichtsboykott.
Ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht insbesondere, wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt. Dies ist der Fall, wenn das Zusammenleben der am Schulleben Beteiligten durch das Fehlverhalten gestört oder gefährdet worden ist und wenn die Ordnungsmaßnahme daher geeignet und erforderlich ist, u. a. auf einen gewaltfreien Umgang der Schüler miteinander hinzuwirken, dem Schutz der am Schulleben beteiligten Schüler zu dienen und damit eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten.
Ich würde mir wegen der klassenkonferenz nicht den Kopf zerbrechen. Er wird wohl eine etwas lästige Strafe aufgebrummt bekommen. Und gut.
Im Grunde hat er sich ja korrekt verhalten. ( und wurde nicht strafrechtlich verfolgt. Geht ja auch gar nicht)
Ganz einfach: auch der Besitz davon ist strafbar und nicht nur das öffentlich zugänglich machen. Deshalb kann die Schule alle von denen bestrafen.
Dann wäre es besser, dass man sich nicht auf solche einlässt, die dazu neigen, so etwas zu senden
dumm ist es solche bilder dann noch zu posten
Meiner Meinung nach ist das alles einfach viel zu übertrieben.
Meine Güte das sind noch Kinder, als ich 13 war wusste ich auch noch nicht was ich alles darf und nicht. Früher oder später wird er eh Tonnenweise solcher Fotos auf dem Handy haben (Jetzt nicht auf Kinderp.. inhalte bezogen).
Ausserdem wie du geschrieben hast ist das nicht in der Schule passiert. Es wäre natürlich nicht schlecht die Kinder über solche Themen zu informieren, aber jetzt wäre auch ein ungünstiger Zeitpunkt dafür.
Ausserdem wieso Strafanzeige gegen unbekannt? Wieso nicht gegen deinen Sohn oder den Freund von dem er es hat?
Weil das Alter von 13 Jahren ein absolutes verfahrenshindernis ist, und es wohl darum geht wo die KiPo herkommt.
Ah oke, dann ist die Anzeige aber auch unnötig. Das video wurde ja locker hunderte ale weitergeschickt, da finden die ja nie was.
Mein Sohn hatte das Foto schon gelöscht. Leider blieb es im Chat durch die Antwortfunktion. Es konnte nicht mehr auf ihn zurückverfolgt werden. Er hat sich jedoch selbst gemeldet um den anderen Jungen zu entlasten.
Das ist ein feiner Charakterzug aber kontraproduktiv. Der eigentliche Täter wird dadurch geschützt, lernt nichts daraus (außer es gibt immer die Chance, dass er einen Sündenbock findet) und entgeht seiner berechtigten Strafe. Er sollte therapeutisch behandelt werden
warum strafverfolgung er ist 13 und damit nicht strafmündig
aber ihr solltet euren sohn aufklären was pornos sind denke auch mit 13 erkennt man das
Es kann trotzdem meines Wissens nach Geldstrafen etc geben. Strafen können trotzdem folgen. Da hatte ich mich im Netz belesen. Die Eltern können auch haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - keine Aufklärung über Internetnutzung- mittlerweile gibt es auch Verträge dazu im Internet.Und ja, wir müssen ihn wohl noch stärker aufklären.
denke da wird euch ein anwalt helfen aber wie soll ein 13 jähriger eine geldstrafe bezahlen denke auch nicht das hier die eltern die aufsichtspflicht verletzt haben
Ja, aber es ist „dumm“ wenn dir jemand das Foto schickt und du es dann hast dafür bestraft zu werden