1 woche suspendierung

8 Antworten

Ja das ist berechtigt. Leider sind deine Noten in diesem Fall nicht relevant. Manche Schule sind in diesem bereich strenger als andere.

Mfg

1 Woche Suspendierung für 2 unentschuldigte Tage finde ich persönlich jetzt etwas extrem und habe davon auch noch nie gehört. Aber was das Zeugnis am Ende der Ausbildung angeht: Da solltest du mit deinem Ausbildungsbetrieb sprechen wenn die 3 Jahre rum sind. Wenn du dir bis dahin nichts mehr zu schulden kommen lässt, wird man sicher großzügig darüber hinwegsehen und dir ein tolles AZ ausstellen.

Auch als Einserschülerin unterliegst du der Schulpflicht und Verstöße können derart geahndet werden.

Tatsächlich wirst du selbst als Volljährige und freiwillige Schülerin für den Schulbesuch von der betrieblichen Arbeit freigestellt und dies kann auch dort abgemahnt und zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wenn du schwänzt.

Im übrigen solltest du verhaltensbedingte Bemerkungen auf Schul- oder gar in Ausbildungszeugnissen nicht auf die leichte Schulter nehmen: Diese sozialen Kompetenzen bewerten Arbeitgeber bisweilen deutlich stärker als deine fachtheoretischen Kenntnisse.

Besser du erscheinst demnächt entweder pünktlich oder fehlst entschuldigt (Attest, AU): Ein Ausschluss bzw. fristlose betriebliche Kündigung wäre der nächste Schritt.

G imager761

Mir ist bewusst das Sozialekompetenzen teilweise sogar mehr geschätzt werden. Ich will mich auch nicht auf meine Noten ausruhen . Das soll garnicht so rüber kommen :)

Ich mache eine Ausbildung im Berufsbildungswerk. Das bedeutet , dass ich keinen Ausbildungsbetrieb habe sondern die Berufsschule hier auch gleichzeitig mein Ausbildungsbetrieb ist. Bin also bei keinem Unternehmen im Büro um zu arbeiten neben dem Unterricht. Es ist also quasi eine schulische Ausbildung.

Wird denn später ein Arbeitgeber zugang haben zu der Schülerakte vom ersten Lehrjahr?

Wird denn später ein Arbeitgeber zugang haben zu der Schülerakte vom ersten Lehrjahr?

Das braucht er garnicht. Die meisten Peronalentscheider fragen direkt und in einem persönlichen Gespräch nach, wie es um den Bewerber denn tatsächlich so bestellt war :-O

Sie wissen nur zu genau, das die wichtigen und für sie entscheidenden Kriterien in keinem Schul- oder Ausbildungszeugnis stehen (dürfen) :-O

G imager761

Warst Du dann an den beiden tagen im Ausbildungsbetrieb, denn der stellt Dich dich "nur " für den Berufsschulunterricht frei. Das heisst, wenn Du nicht in der Schule bist, musst Du in den Betrieb. Ergo kann der Betrieb eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen erteilen. In der Zeit, in der Du nicht in die Schule darfst, musst Du in den Ausbildungsbetrieb (siehe 1. Satz).

ich mache keine "normale" ausbildung. sondern eine in einem Berufsbildungswerk - die läuft nicht über einen Ausbildungsbetrieb . Meine Berufsschule ist quasi gleichzeitig der Ausbildungsbetrieb.