StVO - Kreisel Vorfahrt/Vorrang?
Folgende Situation: Ich fahre in einen Kreisverkehr & beim hinausfahren will ein Fußgänger unmittelbar hinter der Ausfahrt, die Straße überqueren.
Muss ich noch im Kreisel stehen bleiben, sodass die anderen hinter mir auch im Kreisel halten müssen, und den Fußgänger vorbei lassen, oder habe ich Vorrang?
3 Antworten
Im wesentlichen hängt das von den tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab.
Aber wenn Du den Weg des Fußgängers kreuzt, ist diesem Vorrang zu gewähren.
Der Fußgängerweg ist meistens mit einer gestrichtelten Linie als solcher gekennzeichnet.
Generell gilt defensives Fahren und ich würde den Fußgänger immer Vorrang gewähren. Was anderes ist es natürlich, wenn dieser eine Fußgängerampel (ja sowas habe ich auch schon direkt am Kreisel gesehen) hat.
Oftmals sind die Fußgängerwege an einem Kreisel sogar als Zebrastreifen aufgeführt. Da hat der Fußgänger ohnehin grundsätzlich Vorrang.
Ja, dann gilt nachwievor der Rest meiner Antwort :-)
Rechten Blinker setzen. Stehenbleiben und Fußgänger passieren lassen. Weiterfahren. § 9 Abs. 3 StVO
Beim Einfahren in den Kreisverkehr hast du Vorfahrt. § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO
Du musst den Fußgänger passieren lassen.
Es war KEIN Zebrastreifen, Ampel oder sonst irgendwas eingezeichnet. Nur "Straße".