StVO - Kreisel Vorfahrt/Vorrang?

3 Antworten

Im wesentlichen hängt das von den tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab.

Aber wenn Du den Weg des Fußgängers kreuzt, ist diesem Vorrang zu gewähren.

Der Fußgängerweg ist meistens mit einer gestrichtelten Linie als solcher gekennzeichnet.

Generell gilt defensives Fahren und ich würde den Fußgänger immer Vorrang gewähren. Was anderes ist es natürlich, wenn dieser eine Fußgängerampel (ja sowas habe ich auch schon direkt am Kreisel gesehen) hat.

Oftmals sind die Fußgängerwege an einem Kreisel sogar als Zebrastreifen aufgeführt. Da hat der Fußgänger ohnehin grundsätzlich Vorrang.

MetalFan1997 
Fragesteller
 09.10.2015, 16:35

Es war KEIN Zebrastreifen, Ampel oder sonst irgendwas eingezeichnet. Nur "Straße".

nachtlicht1978  09.10.2015, 16:47
@MetalFan1997

Ja, dann gilt nachwievor der Rest meiner Antwort :-)

Rechten Blinker setzen. Stehenbleiben und Fußgänger passieren lassen. Weiterfahren. § 9 Abs. 3 StVO 

Beim Einfahren in den Kreisverkehr hast du Vorfahrt. § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO 

Du musst den Fußgänger passieren lassen.