"Gesetzeslücke" der StVO beim Kreisverkehr?

8 Antworten

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Kannst Du mal die Beschilderung genauer beschreiben?

  • Gibt es Zeichen 215?
  • Gibt es Zeichen 209 und/oder 211?
SlickJumper 
Fragesteller
 17.11.2013, 20:35

Zeichen 215 ist angebracht, Nr 205 ebenfalls. Die Beiden anderen Schilder waren nicht aufgestellt.

Crack  17.11.2013, 20:51
@SlickJumper

Zeichen 215 gibt vor:

  1. Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

Zeichen 267 ist nicht notwendig, ein Kreisverkehr ist in dem Sinn keine Einbahnstraße.

Du musst mit einem Verwarnungsgeld von 25€ rechnen.

141148 Sie befuhren als Kraftfahrzeugführer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 215/220 *)

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat

Antitroll1234  18.11.2013, 07:41
@SlickJumper

Zeichen 215 ist angebracht,

Und was genau verstehst Du an diesem Verkehrszeichen jetzt nicht ?

...Kann ich da Einspruch einlegen?

Ja das mach bitte auf alle Fälle.

SlickJumper 
Fragesteller
 18.11.2013, 09:29
@Antitroll1234

Ich möchte keinen Einspruch einlegen gegen die Tatsache, dass ich Zeichen 215 nicht beachtet habe. Wäre genauso großer Schwachsinn wie womöglich das Vergehen selbst. Aber!

Mir wird aber auch vorgeworfen, dass ich den Kreisel in eine entgegengesetzte Einbahnstraße verlassen habe. Meiner Meinung nach habe ich den Kreisel nach der StVO ordnungsgemäß verlassen, da kein Schild oder Zeichen vor Ort ist, dass mir in irgendeiner Weise sagt, dass ich diese Straße nicht befahren darf. Siehe Abb.1 (Bild)

Crack  18.11.2013, 18:35
@SlickJumper

Wenn es kein Zeichen 267 gab kann man Dir auch keinen Verstoß dagegen vorwerfen.

Hier nochmal ein Bild zur Veranschaulichung. Nicht abgebildete Schilder sind Nr. 215 inkl. 205 an allen Einfahrten (real vorhanden). Die Schilder mit der Nummer 211 sind an den abgebildeten Stellen aufgestellt. Weiter stehen keine anderen Verkehrsschilder.

  1. Vergehen: Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisel = klar

  2. Vergehen: Abgebogen in eine Einbahnstraße = meiner Meinung nach unklar, weil es keine Einbahnstraße ist. Diese ist zwar Einspurig und vom Gegenverkehr befahren (zum Vergehen war es 02:05 - kein Verkehr), aber nirgends kenntlich gemacht, dass ich da nicht reinfahren darf. Westliche und östliche Straße sind jeweils einspurig, aber mit einer ca. 3m breiten Grünfläche getrennt.

Kann ich gegen das 2. Vergehen Einspruch einlegen? Falls Erklärung immer noch unklar bitte fragen!

Kreisverkehr - (Auto, Gesetz, Verkehr)

Warte erst den Bußgeldbescheid ab. Das mit dem Verlassen und fahren entegegen der Einbahnstraße glaube ich nicht. Vermutlich steht darin, Nichtbeachten von Zeichen 222 (rechts vorbei). Du bist aber links an der Insel vobei gefahren, also in den Gegenverkehr. Möglich wäre auch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, weil du den linken Teil der Fahrbahn benutzt hast (Verstoß nach § 2 Abs. 1 StVO).

Wenn die Beschilderung wirklich so ist wie gezeigt, hättest du auch bei richtiger Fahrweise im Kreisverkehr in die "vermeintliche" Einbahnstraße abbiegen können ohne eine Verkehrswidrigkeit zu begehen.

An allen anderen Ausfahrten ist die Fahrtrichtung vorgegeben, an dieser nicht. (wird sicher einen Grund dafür geben = Zufahrt zum Geschäft??)

Ich täte da vermutlich auch streiten wollen....Verstoß gegen Einbahnstraße.

SlickJumper 
Fragesteller
 19.11.2013, 16:08

So meine ich das auch. Dass ich verkehrt in den Kreisverkehr gefahren bin ist von mir selbst zugegeben blöd. Aber mir geht es eher darum, wie Du es beschrieben hast, dass ich in eine vermeintliche Einbahnstraße gefahren bin.

Ich werde, wenn in den nächsten 3 Wochen der Bussgeldbescheid eintrifft Einspruch einlegen. Mal sehen wie hier die Rechtssprechung aussieht. Auch wenn sie zu meinen Gunsten ausfallen würde, werde ich dieses Schlupfloch trotzdem nicht mehr verwenden.

TramuntanaUxia  30.11.2013, 09:09
@SlickJumper

unglaublich so etwas. Stehe zu deinem Fehler und zahle die Strafe stolz und aufrecht.

Immer diese Autofahrer. Kopfschüttel.

SlickJumper 
Fragesteller
 06.12.2013, 19:26
@TramuntanaUxia

Jaa die Autofahrer, diese Stereotypen. Genauso schlimm wie die Moralapostel und selbsternannten Psychologen.

Ich stehe zu meinem Fehler. Wenn es Personen geben würde, bei denen ich mich entschuldigen oder um Verzeihung bitten müsste, wäre das längst passiert. Damit ich aber auch stolz auf das deutsche Rechtssystem sein kann, werde ich nur Strafen in Form von Geld büßen, wenn dies auch zu Recht ist.

Nun werde ich hier abgestempelt wie der letzte Mensch. Aber die Leute, die bewusst überall 20km/h zu schnell fahren (weil es keinen Punkt gibt), sind natürlich nicht so blöd, weil das nicht so exotisch ist. Hier geht es aber viel eher um Personengefährdung, als bei jemanden der um 2 Uhr nachts falsch herum in den Kreisel fährt und angeblich in eine entgegengesetzte Einbahnstraße fährt, wo weit und breit keine Menschenseele ist außer natürlich die Polizei.

Ich habe auch verstanden dass es hier ums Prinzip geht, aber wenn es ums Prinzip geht möchte ich nicht aus Prinzip für etwas bestraft werden, was nach der Gesetzesauslegung nicht falsch war.

Hätte es wahrscheinlich fett und groß schreiben sollen, dass ich keine Antworten von Leuten suche, die einfach nur ihre persönliche Meinung und ihren Senf dazugeben wollen. Kommt bei demjenigen in Form von eins zwei Sätzen im Internet genauso gut an wie Flaschenpost.

Einspruch kann man immer einlegen, der aussicht auf erfolg sehe ich aber sehr gering.

wie kommt man eigentlich auf die idee so zu fahren? wenn man geradeaus über einen kreisverkehr düst, kann ich mir das noch erklären. aber das muss man wirklich erstmal fertig kriegen.

SlickJumper 
Fragesteller
 18.11.2013, 11:54

Der Kreisel liegt in einem kleinen Gewerbegebiet. Die Einfahrt zu einem Geschäft, welches ich besuchen wollte, liegt an dieser Straße. Man erreicht dieses Geschäft nur über diese einspurige Straße, denn die andere Spur ist mit einer Grünfläche getrennt und es gibt keine Verbindung mit dieser Straße zum Geschäft.

Die meisten fahren ca. 600m zur nächsten Kreuzung (6 spurig) und wenden dort. Dies ist ebenfalls verboten, da Zeichen 211 angebracht ist, welches nur rechts abbiegen oder geradeaus Fahren erlaubt. Somit ist diese Verkehrssituation schlecht geplant.

Dass ich falsch herum in den Kreisel gefahren bin ist ohne Gegenwehr natürlich blöd oder dumm oder was auch immer. Dagegen kann und werde ich auch nix sagen.

Aber mein eigentliches Streben ist der Einspruch gegen mein 2. Vergehen: das abbiegen in eine entgegengesetzte Einbahnstraße. Wieso wird in vorherigen Antworten von mir beschrieben. (Bild Abb. 1)