Im Kreisverkehr darf man nicht stehenbleiben, aber

18 Antworten

Ich denke Deine Frage ziegt eher auf die Vorfahrtsregelung ab. Da mußt Du schon genau hinsehen. Manche Kreisverkehr haben Innen eine Spur für die Autos, und dann einen Grünstreiben und aussen einen Fußgänger bzw Radweg eintlang laufen. Hier kommt jetzt der Gimmik, wenn Du in den Kreisverkehr reinfährst, mußt Du schon drauf achten, wo das Schild "Vorfahrt gewähren" steht. Das kann sowohl vor der Rad- / Fußgängerspur stehen, als auch dahinter. Wenn es davor steht, dann ist klar, dann haben die Fußgänger und Radfahrer vorrang, bei rausfahren genauso. Wenn es hinter dem Radweg steht, dann haben die Radfahrer / Fußgänger ein eigenes kleiners Schild "Vorfahr gewähren" auf Ihrer "Spur" und Du hast gegenüber den Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt. Das sind vorallem Kreisverkehre auf Land und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Dummerweise meinen Radfahrer und Fußgänger aber immer, sie hätten Vorfahrt, ich habe schon mehrfach solche beratungsresistente Genossen getroffen, die diese Schilder einfach nicht deuten können. Du hast in dem Fall zwar Vorfahrt, aber wenn Du einen Fußgänger weggemäht hast, gibt es immer Ärger. Das mit dem nicht anhaltendürfen im Kreisverkehr schließt immer die verkehrsbedingten Situationen aus. Du darfst ja auch im absoluten Halteverbot anhalten, wenn da ein Stau ist. Ebenso bleibst Du ja auch verkehrlagenbedingt auf der Autobahn stehen, wenn dort ein Stau ist.

Fußgänger haben immer Sonderrechte. In diesem (und auch nur diesem) Fall darfst du nicht nur anhalten, sondern musst es sogar.

wenn es einen Grund gibt stehen zu bleiben, darf man das natürlich,

es gibt doch auch Staus, sogar im Kreisverkehr

ja, muss man

Im Kreisverkehr darf man nicht stehenbleiben

Nein, im Kreisverkehr darf man nur nicht halten! - Es gibt einen Unterschied zwischen "Halten" und "Warten":

  • Halten ist stehenbleiben, weil Du das selber gern so willst (z. B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen, oder um zu telefonieren).
  • Warten ist stehenbleiben, weil die Verkehrssituation es erfordert (z. B. vor einen roten Ampel, um Vorfahrt zu gewähren, oder eben auch, um einen kreuzenden Fußgänger vorbei zu lassen).

Warten ist im Kreisel nicht verboten, daher darfst und musst Du auch im Kreisel stehenblieben, wenn die Fußgängerüberwege so dicht am Rand des Kreisels liegen, dass es nicht anders geht.