Als Fußgänger eine Straße überqueren und die Ampel wird Rot?
kann mir jemand sagen, in welchem Paragraphen und in welchem Absatz des StVO festgelegt ist, dass man, wenn man als Fußgänger die Straße überquert und die Ampel auf Rot wechselt man schnell weitergehen muss? Ich finde es nicht.
MhG Genastor
3 Antworten
§37 StVO, Abs. 2
5. Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Die Chancen stehen gut, dass "man" nach dem Umschalten der Ampel auf Rot noch unfallfrei den Bürgersteig erreicht.
Was willst du sonst tun? Auf der Strasse stehen bleiben, bis es wieder grün wird, ist keine gute Idee...
Denke, es ist wie beim Umschalten der Ampel für Autofahrer. Die haben noch gelb - das heisst- Fahrbahn /Kreuzung freimachen..
Welcher Paragraph fordert, dass der Fussgänger zum Läufer wird, kann ich allerdings nicht sagen.
§37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 3 StVO
Setz die obige Zeile bei Google ins suchfeld - Enter - schwupps, da ist es.
Danke vielmals schon mal für deine schnelle und genaue Antwort. Jetzt frage ich mir gerade nur, wo ich das einsehen kann, wissen Sie da weiter?