Stundenlohn mit Nettolohn berechnen für 450€ Job

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Landgericht Bielefeld (Az. 18 Sa 2049/10): Geringfügig Beschäftigte müssen den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte bekommen. Und das bezieht sich selbstverständlich auf den Bruttostundenlohn!

Wie würde dein ArbG vorgehen, wenn du nun als steuerpflichtig beschäftigter ArbN deine Steuerklasse änderst? Bekommst du dann entsprechend der neuen Abzüge auch mehr oder weniger brutto? Die Argumentation des ArbG ist jedenfalls hanebüchener Unsinn und widerspricht ebenso den Vorschriften des TzBfG wie denen des AGG.

Wow das hört sich ja gut für mich an! (und mein Selbstbewusstsein) Ich habe heute zum 2.ten mal versucht mit ihm den Lohn auszuhandeln. Als ich ihn fragte, wieso er mir den Nettolohn wo (meine) Steuern und (meine) Versicherungsanteile abgezogen wurden, ausbezahlen will und ich dann nochmal zusätzlich 30€ Krankenkasse aus meinen 450€ Topf zahlen muss. Hat er das nicht verstanden. Gibt es irgendwo was das ich ihm vorlegen kann? oder kann ich vom Arbeitsgericht in meinem Wohnort das Urteil vom Landgericht in Bielefeld anfordern?

Geht sowas?

@Strechy

Nein. Das Urteil kann aber zumindest in Auszügen leicht gegoogelt werden.

Es genügt wohl auch, dem ArbG mitzuteilen, dass ein Landesarbeitgericht unter dem genannten Aktenzeichen bereits eine klare Entscheidung zu einer solchen Frage gefunden hat und dir der Bruttostundenlohn zusteht. Du kannst auch auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz verweisen - auf welches sich auch das Urteil des LAG Bielefeld bezogen hat - in welchem es heißt, dass Teilzeitbeschäftigte (und nichts anderes ist eine Geringfügige Beschäftigung) aufgrund ihres geringeren Beschäftigungsumfangs ihren Vollzeitkollegen gegenüber nicht schlechter gestellt werden dürfen.

@ralosaviv

Vielen Dank fürs Sternchen.

Natürlich zahlst du Steuern und zwar 2% Pauschalsteuer.

Was hast du denn aktuell an Bruttostundenlohn? Dein Chef besch... dich zweimal, wenn er netto noch mal versteuert.

Wie kommst du denn darauf?

Pauschalsteuer wird nur bezahlt, wenn der Arbeitnehmer keine Steuerdaten angegeben hat. Oder mehrere 450 € Jobs hat...

@michi57319: ich habe einen Stundenlohn von 12,70€/Std.

@Sebbel2: ich wäre dann die einzigste 450€ Jobberin sonst hat der noch zwei Teilzeitangestellte (Es ist ein Ingenieurbüro)

Die Pauschalsteuer trägt idR der Arbeitgeber.

@ralosaviv

In unserer Branche trägt das generell der Arbeitnehmer. Ich bin doch nicht von der Wohlfahrt :-) Der AG führt die Steuer ab, das ist richtig! Aber dennoch wird sie dem AN vom Brutto abgezogen.

@michi57319

@Sebbel2: Das ist grober Unfug!

@Strechy: Macht dann 35,43 Stunden im Monat und 8,18 Stunden pro Woche im Durchschnitt, bezogen auf eine 5-Tage-Woche.

@michi57319

@michi57319: was sind das den für Bruttobeträge? hab da ne tolle Seite: n-heydorn.de auf der steht, dass ich bei 450€ für die Krankenkasse 17,55€ zahlen muss. Mein AG zahlt dann meine 450€ + 9€ Lohnsteuer + 58,50€ Krankenversicherung + 67,50€ Rentenversicherung + 0,5% Umlage U1 =3,15 + 0,14% Umlage U2 = 0,63€ + 0,15% Umlage U3 = 0,68€ macht zusammen 589,46€/Monat. Mein Chef hat gesagt ich koste ihn keine 450€ sondern noch 20% extra. Deshalb müsste man seine Gesamtausgaben mit dem Bruttolohn berechnen und er kommt dann von 13Std/Woche auf 12Std./Woche. Doch diesmal hat er zu schnell für mich gerechnet gehabt, dass ich gar nicht mehr mitgekommen bin.... Ich versuch den Tipp von ralosaviv, dass ich nochmal mit meinem Bruttolohn verhandle. Drückt mir die Daumen das er mich bei 8Std./Woche trotzdem weiterbeschäftigt!! Danke an alle die mitgewirkt haben!!! :D :D :D

@michi57319
In unserer Branche trägt das generell der Arbeitnehmer.

Es ist zulässig, das vertraglich zu vereinbaren. Wenn es aber nicht im Vertrag steht, darf es auch nicht dem ArbN abgezogen werden.

@ralosaviv

ok verstanden ;) Danke Darf ich fragen in welcher Branche du bist? und was genau müsste ich von den 450€ zahlen? müsste ich dann die 149,46€ zahlen?

@Strechy

Das Zitat mit der Branche bezog sich auf User Michi57319. Wo er unterwegs ist, weiß ich nicht. Die Pauschalabgaben zur Kranken-/Rentenversicherung müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Keine Chance, diese auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Pauschalsteuer kann auf den ArbN abgewälzt werden und beträgt bei 450€ Verdienst eben 9€. Darüber hinaus - wenn du keinen Antrag auf Befreiung von der RV stellst - wäre ein Beitrag von 3,9%.

Gesamtabzüge bei 450€ ohne Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: 26,55€

@ralosaviv

Die Michi ist in der Gebäudereinigung unterwegs ;-) Dort ist es absolut üblich, daß die Steuer vom Arbeitnehmer getragen wird, wie in einem sv-pflichtigen Job ja auch.