Wie genau werden zwei Jobs als Student versteuert?

2 Antworten

Neben deiner Werkstudententätigkeit ab Oktober, kannst du genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. 

Ob für dich dann das Werkstudentenprivileg noch Anwendung finden kann (Beschäftigung in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche), entscheidet deine Krankenkasse. Wir empfehlen dir vor Aufnahme eines zusätzlichen 450-Euro-Minijobs das Gespräch mit deiner Krankenkasse zu suchen.

Die Art der Besteuerung in einem Minijob entscheidet immer der Arbeitgeber. Er kann den 450-Euro-Minijob pauschal mit 2 Prozent oder nach deiner Lohnsteuerklasse versteuern. Wenn du einen 450-Euro-Minijob gefunden hast, frag doch den Arbeitgeber, ob er deinen Verdienst pauschal versteuert. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Mit Steuern hat das ganze nichts zu tun. Wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, dann entfällt die Sozialversicherungsfreiheit.