Zettel Befreiung Rentenversicherung?

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Ist das normal und Rechtens ?

Yuh.

Muss er das unterschreiben

Nos.

und was bedeutet das eigentlich?

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Es werden 3,7% vom Lohn einbehalten und zusammen mit dem 15% vom Arbeitgeber dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben. Damit zählt der Minijob als vollwertige Beitragszeit zur Alters- und Erwerbsminderungsrente.

Der Arbeitnehmer kann einen Antrag auf Befreiung stellen, dann zählt der Minijob nicht als Pflichtversicherungszeit und dem Konto des Arbeitnehmers wird nichts gutgeschrieben. Dafür hat er dann aber bis zu 17,- € mehr im Monat Netto.

Befreiung ist Schwachsinn, es sei denn es besteht bereits ein versicherungspflichtiger Hauptjob.

Der AG muss pauschal für jeden An auf 450€-Bais in die Rentenkasse zahlen. Das möchte dieser AN vermeiden.

Dein Kumpel soll,w enn er denn Rente interessant findet, selber alles zahlen.


Wie lange arbeitet Dein Freund? Wenn er die Rentenanwartschaft schon erfüllt hat,d ann zählen diese gelder als Beitragszahlungen.

Wenn der Kumpel die RAS noch nicht voll hat, dann sollte er überlegen, was einzuzahlen.


Leute sagen immer "ach,d as lohnt sich ja später eh nicht".. aberw enn man dann in Rente geht, kann man durchaus den Fall haben, dass man doch heilfroh ist über ALLES,w as einem zusteht.

DAS sagt Dir ein AG im allerseltensten Fall.

man kann diesen pauschaulen Beitrag erhöhen, diese Erhöhung zahlt dann der AN

Macht Sinn, wenn man keinen anderen Job hat, kein Renter ist und noch lange lange arbeiten muss

Der AG hat von dieser Befreiung nichts

Auswirkungen der Befreiung von der Rentenversicherung

Der Minijobber verzichtet mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (RV-Pflicht) auch auf den Erwerb vollwertiger Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Unter Umständen kommt diese Erkenntnis aber zu spät, wenn der Minijobber Leistungen beim Rentenversicherungsträger beantragt. Diese werden durch den Rentenversicherungsträger - mangels Pflichtbeitragszahlung - ablehnt. Dann ist es jedoch zu spät. Einen Weg zurück gibt es nicht, solange die Befreiung wirkt.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/wirkung-der-befreiung-von-der-rv-pflicht-bei-minijobs_78_256640.html

Bei einem Minijob ist inzwischen die Rechtlage so, das der AG vom den Gehalt einen Anteil an die Rentenversicherung zahlen muss.

Das hat den Vorteil für die Minijobber, das sie bei der Rentenversicherung die Jahre angerechnet bekommen und um einen kleinen Betrag ihren Rentenbeitrag erhöhen können. Langfristig macht das dann schon etwas aus...

Da aber viele Minijobber Rentner sind oder viele Minijobber einen Hauptberuf haben, bei dem sie Rentenversicherungsbeitrag zahlen, hat man die Möglichkeit geschaffen, das man sich von dieser Beitragspflicht beim Minijob befreien lassen kann.

Das heisst, möchtest, du das von deinen Gehalt einen kleinen Beitrag an die Renteversicherung gezahlt wird, das erhöht später deine Rente. Dann mache nichts.

Möchtest du das nicht, dann gebe diesen Zettel ab.

Du kannst dich auch noch unter www.minijobzentrale.de informieren.