Stromzähler falsch angeschlossen - Haftung?

2 Antworten

Ich denke, du brauchst einen Anwalt.

Was mich gerade wundert ist diese verspätete Nachricht zum falsch angeschlossenen Zähler. Ich sag mal so: Der Elektriker baut den Zähler ab oder ändert etwas daran. Ist ihm das aufgefallen und kann er das irgendwie nachweisen das das so nicht zu sein hatte. Ev. mit einem Beweisbild? Oder ist er zum Versorger gegangen und hatt den gesagt: Stell dir vor, der Kasten war falsch angeschlossen. Aber auch da müsste er irgendwie einen Beweis vorlegen können. Ansonsten kann der Versorger doch viel erzählen was da angeblich war nur weil der Umsatz bei euch nicht passt.

Wer hat denn damals den Zähler installiert und wer hat die Anlage abgenommen., Die Abnahme macht doch der Versorger. Deshalb haftet der meiner Meinung nach auch für ev. falsche Daten.

Gruß Nino

Hallo Nino,

vielen Dank für Deine Antwort!

Der Zähler war schon August 2011 im Schaltschrank als wir das Haus gekauft hatten - die Elektrik wurde ca. 1980 im Haus erneuert, der Zähler war auf jeden Fall schon mehrere Jahre in Betrieb.

Aufgefallen ist es, als Ende März der Energieversorger die alten Zähler austauschen musste, weil die Photovoltaikanlage mit neuen Zählern versehen werden musste - und bei der Abnahme/Umbau fiel ihm dies scheinbar auf.

Bild etc. habe ich nicht erhalten, nur ein Protokoll im Nachhinein per Post, worauf der Mitabeiter den Fehler dokumentierte - komisch ist auch, dass ich am Abnahmetag anwesend war und hier keinerlei Hinweis direkt an mich erfolgte sondern erst mit Post danach - zum Termin war sowohl der Elektriker als auch 2 Mitarbeiter des Versorgers vor Ort - die Meldung erfolgte durch den Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens.

Ich sehe die Schuld hier eigentlich auch in erster Linie ein Energieversorger (oder ggf. Elektriker) der seinerzeit den alten Zähler installierte.

Auch habe ich eben Zweifel, ob das alles so falsch angeklemmt war und bei so großer Abweichung nicht auch schon beim Vorbesitzer hätten Unstimmigkeiten auffallen müssen.

Leider habe ich keine Rechtsschutz (was ich für künftige Vorfälle haben werde), weswegen ich mit dem Rechtsweg bezüglich der Kosten vorsichtig bin, solange ich nicht weiß, ob/wie der Versorger mir die Falschinstallation nachweisen muss - und ob/wie bei Nachweis dann Schätzungen rechtens sind.... :-/

@xlander

Schade, das hier weiter keiner eine Antwort hat.

Ich weiß ja nicht wie es finanziell mit euch gestellt ist aber ggf. steht euch eine Rechtsberatung zu. Dazu müsstet ihr mal zum Amtsgericht gehen und danach fragen: (Nennt sich irgendwie) Rechtsberatungszuschuss, Bewilligung oder ähnlich.

Wichtig dabei ist aber das ihr nicht zu viel Einkommen habt. Zumindest sollte ein Besuch bei einem Rechtsanwalt notwendig sein, da hier mehrere Fakten zusammenkommen.

Eingenverschuldung des Versorgers, Verjährungsfristen für rückwirkende Ansprüche und auch die (angeblich) Nachrechnung /Anpassungen sind zu überprüfen. Ich denke das ihr ohne juristischen Beistand mehr zahlt als nötig wäre.

Gruß Nino

Hallo Xlander

Kannst Du mir sagen was bei der Sache rausgekommen ist?

Ich habe genau das gleiche Problem, allerdings mit viel höherer Nachzahlung, danke schon mal