Stromrechnung 10 Tage zu spät bezahlt jetzt kommt Inkassounternehmen?

8 Antworten

Normal erhält man nach ca. 2 Wochen eine Mahnung mit einer Fristsetzung. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kann dieser ein Inkassounternehmen beauftragen.

das wird nicht das ERSTE MAL gewesen sein..... denn eigentlich sind diese Unternehmen eher träge....

Das ist so nicht richtig!

Bei Stromversorgern stehen die Zahlungstermine FEST!

Du befindest Dich ab dem ersten Tag der Überschreitung sofort im Verzug und trägst dann auch ab sofort alle Verzugskosten, wie z. B. das Inkassounternehmen!

Viele Firmen erinnern noch, um ihre Kunden nicht zu verärgern, aber das ist dann freiwillig/kulanz!

Alaaarm! xD

@0lok4

Mensch alarm , schön wäre es, aber warum werden vorgerichtliche inkassogebühren nicht expl eingeklagt ? 

In den großen urteilsdatenbanken wie z. B. Jurion.de kein einziger Hinweis. 

Inkassogebühren sind im Gegensatz zu Anwaltsgebühren leider schlecht durchzusetzen. Dies gilt vor allem dann wenn der AG ein geschaeftserfahrenes unternehmen ist. 

Glücklicherweise wissen das viele nicht

die monatlichen Abschlagszahlungen werden ja am Anfang des Jahres

bekanntgegeben. Wieso wird kein Dauerauftrag gemacht.

Der Stromanbieter ist voll im Recht, auch wenn er den Anbieter wechselt,

hat das nichts mit dem Zahlungsverzug zu tun.

Es kann sogar sein das der Stromanbieter evtl. kündigt bei mehrmaligem

Zahlungsverzug......

Darf der Stromanbieter nach so kurzer Zeit bereits ein Inkassounternehmen beauftragen?

Natürlich.

Die Fälligkeit der Abschläge ist i.d.R. eindeutig kalendarisch bestimmt. Wird das Geld nicht pünktlich überwiesen, so kommt der Kunde automatisch in Verzug und muss dem Grunde nach den Verzugsschaden bezahlen.

Nun sind Inkassokosten, wenn sie durch so einen geschäftserfahrnen Gläuiger wie einen Stromanbieter beauftragt werden, i.d.R. kein durchsetzbarer Verzugsschaden (Massengeschäft § 4 Abs. 5 RDGEG).

Wie teuer wird es jetzt für den Schuldner?

65,- € zzgl. ggf. Zinsen, Rücklastschriftgebühren und 2,50 € Mahnkosten so es denn eine Mahnung gab.

Ob er wechsel Sollte: das muß er selbst entscheiden, für mich wäre ein solcher Anbieter ein no go und die Kündigung würde zeitgleich mit der nachzahlung rausgehen.

Da es sich um ein dauerschulverhältniss handelt muss er nicht extra mahnen, das normale Geschäftsgebahren gebietet es nur. Inkassokosten halte ich aber für nicht durchsetzbar da eine normale Mahnung gereicht hatte und das Inkasso daher keinen Vorteil gebracht hat. Eine Mahnung ist selbst einem 1 Mann Betrieb zumutbar, einem Stormkonzern sowiso.

Die Zahlungstermine stehen FEST!

Es bedarf daher keiner Mahnung oder Erinnerung mehr!

Du befindest Dich ab dem ersten Tag in Verzug und musst dann auch die Verzugskosten tragen! Alles soweit korrekt!

Na Du machst es Dir ja einfach!!! Zahlst nicht rechtzeitig und sprichst nun von Kündigung, lach!!!

Der Fall ist fiktiv!

Man könnte auch vorher eine Mahnung bekoommen...

@0lok4

Man könnte, ja!

Das wäre aber dann reine Kulanz.

Rechtlich darf man sofort Mahnen mit Mahngebühren oder aber auch einen Anwalt/inkassobüro einschalten!

Zahlungsverzug und Inkasso ohne Mahnung

In Zahlungsverzug kann der Schuldner auch ohne Gläubiger-Mahnung geraten. Auf der Rechnung oder der vertraglichen Vereinbarung kann bereits eine feste Zahlungsfrist oder ein fixer Zahlungstermin vereinbart sein. Wenn der Schuldner bis zu diesem Termin bzw. vor Ablauf dieser Frist nicht bezahlt hat, befindet er sich in Verzug; dazu bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung durch seinen Geschäftspartner. Die Folge kann Inkasso ohne Mahnung sein.

Nachzulesen hier:

https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung

@alarm67

Leider ist das, was da steht einfach nur absurd falsch. Zahlungstermine auf der Rechnung sind überflüssig und haben exakt 0 Auswirkungen auf die Frage des Verzuges.

Man sollte nicht den bewussten Falschinformationen eines rechtswidrig handelnden Inkassounternehmens glauben.

Lol, der link ist von einem Inkassounternehmen ;-) 

Inkassogebühren werden leider von den meisten Gerichten als nicht Erstattungsfaehig erachtet , eine klage expl wg inkassokosten extrem unwahrscheinlich. Schlechte karten fur den versorger falls der schuldner dies weiß