Steuern auf regelmäsige Schenkungen?

2 Antworten

Das man das ganze Schenkung nennt spielt keine Rolle. Trotzdem ist das steuerlich als Vergütung für das streamen zu sehen. Auch das es freiwillig ist spielt keine Rolle. Bei dem Umfang sind die Einnahmen abzüglich der hiermit verbunden Ausgaben als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerbar (bei geringerem Umfang eventuell als sonstige Einkünfte)

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung#Form

Form[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung. Das Formerfordernis resultiert aus § 518 Absatz 1 BGB. Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde und Schenkungsvollzug im Sinne des § 518 Absatz 2 BGB vorliegt. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.