Ist dieses Geld Pfändbar (Staatliche Leistung durch neuen Job)?

3 Antworten

Die 1.320 € mtl. liegen oberhalb des mtl. Pfändungsfreibetrages, wenn ich jetzt unterstelle, daß Du für niemanden unterhaltspflichtig bist.

Kürzlich hat es Gesetzesänderungen gegeben bzgl. der Pfändbarkeit von Einkommen.

Du solltest Dich an das zuständige Vollstreckunsggericht wenden und eine Erhöhung Deines mtl. Pfändungsfreibetrages beantragen.

Vielleicht reicht es auch schon, wenn Du entsprechend beim kontoführenden Geldinstitut vorsprichst.

Nach meiner Einschätzung ist Dein Einkommen nicht pfändbar.

Und wegen der Fahrtkosten tipp' mal "fahrkosten alg 2" auf Google ein.

Danke erstmal.
Richtig, nicht Unterhaltspflichtig.

Meine Bank hat mir lediglich mitgeteilt, das ich mich wegen dem Problem an eine Schuldnerberatung wenden soll. Obwohl ich Ratenzahlungen vereinbart habe. Pfändungen liegen trotzdem vor.

@DasProfilNr1

Wende Dich an das zuständige Vollstreckungsgericht. Das erscheint mir sinnvoller und könnte schneller gehen als eine Schuldnerberatung zu kontaktieren, wenn es nur um die Erhöhung des mtl. Pfändungsfreibetrages geht.

Grundsätzlich sind sowohl ALG-II als auch das Einstiegsgeld pfändbar.

  • Problem P-Konto: es wird alles gepfändet, was über dem Freibetrag liegt - und zwar unabhängig davon, ob es nach Pfändungstabelle überhaupt pfändbar wäre.

Das P-Konto schützt standardmäßig bis 1.259,99 € (2022) - alleinstehend ohne Unterhaltsverpflichtung

Bei 1.320 € werden 60 € gepfändet.

Nun ist es aber so, daß nach Pfändungstabelle nur 47,15 € pfändbar wären.

Daher könnte ein Antrag bei dem Vollstreckungsgericht gestellt werden, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat, den Freibetrag des P-Kontos entsprechend individuell zu erhöhen.

Ob sich der Aufwand für rd. 13 € lohnt? Das ggf. mehrere Monate hintereinander? Eher nicht...

Alles was drüber liegt ist pfändbar.