Strom ist in der Warmmiete enthalten, trotzdem Strom anmelden?

6 Antworten

Dein Kommentar ist lückenhaft. In den Betriebskosten gibt es eine Position "Allgemeinstrom", die nicht für die gemietete Wohnung sondern für die allgemeinen Räume des Hauses gilt. Der Bezug von Elektroenergie ist für Mieter von Wohnungen über einen separaten Zähler vorzuhalten. Der Mieter schließt einen Versorgungsvertrag mit einem Stromanbieter.

Nur in Ausnahmefällen kann der Mieter über den Vermieter den Strom beziehen so in Untermietverhältnissen, in Altbauten ohne ausreichende E-Installation oder ZFH, die nur einen Zähler besitzen.

Was dein Bekannter nun unterschrieben hat, sollte nochmals geprüft werden. Der Vermieter wäre konkret zu befragen.

Vermieter fragen, ob er nun dauerhaft den Strom stellt, oder ob das nur als Hilfestellung für den Einzug gemeint ist.

"Warmmiete" bedeutet ansonsten noch lange nicht, dass da Strom enthalten ist. Im Gegenteil: meist ist das nicht der Fall, und der Mieter muss den Stromvertrag selbst abschließen. Vermietungen, bei denen der Vermieter bereits ein "all-inclusive"-Paket anbietet, gibt es am ehesten noch bei möblierten Vermietungen, z. B. für Wohnen auf Zeit.

Das kann aus den Informationen deiner Frage nicht endgültig beantwortet werden. Üblicherweise ist es so, dass in der Miete nur der Allgemeinstrom des Hauses enthalten ist, also Treppenhausbeleuchtung, Heizungsstrom und ähnliches, aber man den Strom für die Wohnung selber anmelden muss.

Vielleicht ist hier aber tatsächlich der Strom für die Wohnung auch mit enthalten. Hierfür mal in den Mietvertrag schauen oder den Vermieter fragen.

Wenn du einen eigenen Hauptzähler hast, musst du dich auch beim zuständigen  Versorger (oder einem deiner Wahl) anmelden. Wenn du nur einen Unterzähler hast bzw. über den Zähler des Vermieters (ich nehme an, dass du in seinem Zweifamilienhaus wohnst?) natürlich nicht.

Oder geht es um den Hausstrom?

Auf keinen Fall. (so Deine Schilderung)

Er ist bereits angemeldet, über den Vermieter.