Stadtwerke - wie läuft das mit der Jahresabrechnung?

2 Antworten

So Du dem Versorger Deine Anschlussnutzung schriftlich mitgeteilt hast, hast Du einen Nachweis, dass Du Deiner Mitteilungspflicht nachgekommen bist, so die Mitteilung, Adresse, Zählernummer, Zählerstand als Minimalangaben enthielt.

Du solltest Dich allerdings um einen auf Dich zugeschnittenen Vertrag bemühen.

Machdt Du das nicht, rutschsst Du in die preislich unattraktive Grundversorgung.

Daher ist es schlau, sich über Preismodelle des Lieferanten seiner Wahl im voraus zu informieren und den Lieferanten explizit um den Vertragsabschluss mit einem bestimmten Traif zu bitten.

Schriftlich versteht sich, nur das kannst Du im Zweifelsfall später nachweisen.

Günter

Da hat sich bei den Stadtwerken jemand vertan. Du solltest da nochmal anrufen, weil du ja noch keine Jahresabrechnung bekommen kannst. Der Mieter, der am 30.11. dort ausgezogen ist, bekommt die Jahresabrechnung, weil logischerweise eine Ablesung am 30.11.2015 hätte erfolgen müssen, mit der DU aber nichts zu tun hast. Wenn die Ablesung nicht am 30.11. erfolgte, hast du ein Problem. Ich hoffe, du hast bei Einzug alle Zählerstände notiert.

die Wohnung stand 1 jahr leer.... und wir haben die Zählerstände mit dem Vermieter zusammen auf geschrieben.

@schnuckyyy

Auch bei Leerstand laufen die Kosten weiter (Grundgebühren, Zählermiete etc.).  Da das aber nicht EURE Kosten sind, kannst du auch keine Jahresabrechnung bekommen. Mach die Augen auf sonst kommt nachher die dicke Rechnung. Und bitte alles SCHRIFTLICH machen, NIEMALS telefonisch.