Muss ich bei Auszug Warmmiete weiter zahlen?

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Die Frage war doch einfach und konkret. Eindeutig ist die volle vereinbarte Miete bis zum Ende des Ablaufes der Kündigungsfrist zu zahlen. Da für BK eine Pauschale vereinbart wurde, gibt es dafür keine Abrechnung und damit weder Nachzahlung noch Gutschrift. Da dir der Vermieter nicht entgegenkommen wollte, behalte die Schlüssel bis zum Schluss. Wenn er eher renovieren möchte, dann nur gegen Mieterlass für den entsprechenden Zeitraum, wäre verhandelbar.

Jain. Am Ende der Mietzeit wird sowieso der Zählerstand abgelesen. Daher nehme ich an, dass ihr einen Mietpauschalbetrag ( Miete+ Nebenkosten ) zahlt. Dieser muss, soweit ich weiss, auch weiter voll bezahlt werden.Da ihr keinen Verbrauch in dem Zeitraum eines Monats habt, werdet ihr diesen Betrag erstattet bekommen. Dies kann mit etwaigen Nachzahlungen verrechnet werden. Aber ich bin kein Experte. Warum sprecht ihr nicht einfach den Vermieter an?

Der Vermieter sagt natürlich wir müssen zahlen! ;)

Der Mieter muss bis zum Ende des Mietvertrages alle bisher anfallenden Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen zahlen.

Einfache Antwort:

Du musst den im Mietvertrag vereinbarten Betrag bezahlen.

Ist die Nebenkostenpauschale im Mietvertrag enthalten - und ich gehe davon aus, dass sie das ist -, musst du auch diese zahlen.

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Im Übrigen bestehen die Nebenkosten bei weitem nicht nur aus Heizkosten und Wasserverbrauch.

Ja, du zahlst doch nur einen Abschlag und erhältst später eine Heizkostenabrechnung.

Aber nicht bei einer vereinbarten Pauschale