Strom gesperrt trotz Teilzahlung rechtens?

4 Antworten

Das mit den 4 Wochen stimmt - zusätzlich muß er 3 Tage vorher nochmals die Sperre ankündigen - § 19 (2) u. (3) StromGVV

Die Stromsperrung kann aber bereits in der Mahnung angekündigt werden; ab da läuft dann auch die Frist von 4 Wochen.

Daher erscheint die Stromsperre zu unrecht erfolgt zu sein, da zumindest die gesonderte 3-Tages-Frist nicht eingehalten wurde.

Dem Stromanbieter sollte umgehend mitgeteilt werden, daß gegen § 19 (3) StromGVV verstoßen wurde und die Stromsperre daher zu Unrecht erfolgte - sofortiges Entsperren fordern mit gleichzeitiger Androhung einer einstweiligen Anordnung; ferner sind alle Kosten, die mit der Sperre in Zusammenhang stehen zu streichen.

Das ganze hat umgehend zu geschehen - wenn erst einige Tage oder Wochen verstrichen sind, ist die Aussicht auf eine einstweilige Anordnung gering.

das ist ein äußerst strittiges Thema und die selbst Justiz ist sich da absolut uneins.

ich würde mich auf jeden fall mal mit den vorliegenden Daten bei einer verbraucherzentrale beraten lassen. von einem gespräch mit dem Anbieter bis hin zum Gang zum Amtsgericht um eine einstweilige verfügung über das Aufheben eines Lieferstopps zu veranlassen ist viel denkbar...

lg, Anna

Er darf abstellen.

Allerdings dürfte die Behauptung, man wolle den Zähler ablesen, um in die Wohnung zu gelangen, die Grenze zum Hausfriedensbruch überschreiten.

Insgesamt ziemlich ruppige Methoden. Zunächst sollte in beweisbarer Form klargestellt werden, daß auf die Hauptforderung gezahlt wurde. Für den Rest würde ich mir da dann allerdings professionelle Hilfe holen, also Beratungshilfeschein besorgen und Anwalt aufsuchen.

Bei den vielen Fragen hier zum Thema Strom sperren fällt mir immer wieder eines auf: es wird nur gefragt "darf den der böse Stromversorger das machen?"

Es wird aber als selbstverständlich angenommen, dass man den Strom auf Dauer konsumieren kann und dafür zu zahlen wenn man gerade Lust und Laune hat. So geht es eben nicht.