Strom gesperrt trotz Teilzahlung rechtens?
Guten Tag,
aufgrund finanzieller Engpässe entstand uns ein Zahlungsrückstand bei unserem Stromanbieter. Nachdem ein Ikassomitarbeiter bei uns war - es war niemand zuhause - habe ich einen Teil überwiesen. Und zwar 75€ von ca. 200€, mehr war leider nicht möglich! Daraufhin habe ich vom Anbieter nichts mehr gehört, ich muss gestehen ich habe auch nicht nachgefragt, denn ich hatte ohnehin vor mit dem nächsten Gehalt den Rest zu bezahlen. 3 Wochen später klingelt es früh morgens an unserer Tür, meine Frau lies den Mitarbeiter des Stromversorgers ins Haus, da dieser behauptet hat er möchte den Zählerstand ablesen. In Wirklichkeit hat dieser aber den Strom abgestellt! Wir haben daraufhin sofort beim Versorger angerufen, dort sicherte man uns telefonisch zu wenn wir den Restbetrag + 90€ Inkasso gebühren überweisen und die Überweisungsquittung faxen würde die Entsperrung sofort in die Wege geileitet. Ich konnte dann mit Müh und Not den geforderten Betrag zusammen kratzen und habe 5€ mehr als gefordert überweisen und die Quittung gefaxt. Den Tag darauf haben wir abermals angerufen und gefragt wie lange es etwa dauert. Da wurde uns gesagt es wird erst entsperrt wenn nun auch noch die Sperrgebühren in Höhe von 130€ beglichen würden. Das hatte uns am Tag zuvor niemand gesagt! Ich möchte auch dazu sagen, ich habe kein Brief mit dem Sperrdatum erhalten! Lediglich bevor ich den ersten Betrag überwiesen habe wurde dies angedroht. Unser Kühlschrank ist nun leer, ebenso der Gefrierschrank und wir wissen so langsam nicht mehr was wir unserem Sohn morgens in den Kindergarten zu essen mitgeben sollen! Wir können frühestens in einer Woche den Rest bezahlen, gibt es nicht eine Möglichkeit das der Anbieter schon vorher entsperren kann? Ist dies überhaupt rechtens? Ich dachte vor der eigentlichen Sperrung muss das Sperrdatum 4 Wochen vorher angekündigt werden?
Vielen Dank!!!
4 Antworten
Das mit den 4 Wochen stimmt - zusätzlich muß er 3 Tage vorher nochmals die Sperre ankündigen - § 19 (2) u. (3) StromGVV
Die Stromsperrung kann aber bereits in der Mahnung angekündigt werden; ab da läuft dann auch die Frist von 4 Wochen.
Daher erscheint die Stromsperre zu unrecht erfolgt zu sein, da zumindest die gesonderte 3-Tages-Frist nicht eingehalten wurde.
Dem Stromanbieter sollte umgehend mitgeteilt werden, daß gegen § 19 (3) StromGVV verstoßen wurde und die Stromsperre daher zu Unrecht erfolgte - sofortiges Entsperren fordern mit gleichzeitiger Androhung einer einstweiligen Anordnung; ferner sind alle Kosten, die mit der Sperre in Zusammenhang stehen zu streichen.
Das ganze hat umgehend zu geschehen - wenn erst einige Tage oder Wochen verstrichen sind, ist die Aussicht auf eine einstweilige Anordnung gering.
das ist ein äußerst strittiges Thema und die selbst Justiz ist sich da absolut uneins.
ich würde mich auf jeden fall mal mit den vorliegenden Daten bei einer verbraucherzentrale beraten lassen. von einem gespräch mit dem Anbieter bis hin zum Gang zum Amtsgericht um eine einstweilige verfügung über das Aufheben eines Lieferstopps zu veranlassen ist viel denkbar...
lg, Anna
Er darf abstellen.
Allerdings dürfte die Behauptung, man wolle den Zähler ablesen, um in die Wohnung zu gelangen, die Grenze zum Hausfriedensbruch überschreiten.
Insgesamt ziemlich ruppige Methoden. Zunächst sollte in beweisbarer Form klargestellt werden, daß auf die Hauptforderung gezahlt wurde. Für den Rest würde ich mir da dann allerdings professionelle Hilfe holen, also Beratungshilfeschein besorgen und Anwalt aufsuchen.
Bei den vielen Fragen hier zum Thema Strom sperren fällt mir immer wieder eines auf: es wird nur gefragt "darf den der böse Stromversorger das machen?"
Es wird aber als selbstverständlich angenommen, dass man den Strom auf Dauer konsumieren kann und dafür zu zahlen wenn man gerade Lust und Laune hat. So geht es eben nicht.