StrOm abstellen erlaubt ?
Hallo :) In der Anlage finden Sie die jeweiligen Briefe die nacheinander kamen ohne Briefe dazwischen. Die erste Abschaltung konnte ich umgehen indem ich die 100 Euro Grenze unterschritt. Dann diesen Monat kam der 2. Btief. Leider war ich auf Montage und konnte so nicht reagieren. Gestern Abend kam ich wieder , zahlte vor dem nach hause kommen wieder 30 statt vereinbarten 23 Euro im Monat ein um die Schulden langsam zu tilgen. Zu hause angekommen stellte ich dann fest der Strom ist aus und nur dieser Brief lag im briefkasten. Ich muss dazu sagen ich bin Azubi und wohne alleine und kam deshalb ein paar Monate in verzug. Der Anbieter ist die örtliche Stadtwerke und somit Grundversorger. Ich habe schon öfter versucht das Gespräch zu suchen aber mir will dort keiner helfen. Mir wurde der Strom bereits 2 mal abgestellt und habe mir dann das Geld immer zusammen geliehen da sie sich auf nichts einlassen wollten und musste die fällige Gesamtrechnung zuzüglich 138 Euro wieder einschalten bezahlen. Ich wusste zwar dass mir abgeschaltet wird jedoch wusste ich nicht dass es die 100 Euro Grenze gibt. Der Anbieter wollte mir auch nicht helfen. Einzige Aussage : entweder alles zahlen oder Strom ist weg. Und nun konkret zur Frage erfüllt diese Vorgehensweise die gesetzlichen Grundlagen ?
5 Antworten
Wikipedia stellt das recht übersichtlich dar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stromsperre
Ich denke, Du hast noch einige Ansprüche auf staatliche Hilfe bzw. durch die Kommune. Z.B. Wohngeld. Da solltest Du Dich mal beraten lassen in der Gemeindeverwaltung.
Eine monatliche Rate von 7 EUR kann solch eine Forderung kaum tilgen.
Ich verstehe kaum wie Du Strom für nur 23 EUR im Monat verbrauchen kannst. Ich zahle dreimal so viel.
Ich wünsche Dir eine berufliche Verbesserung. Vor allem solltest Du Prioritäten setzen. Miete zuerst, dann Strom, dann Lebensmittel (die sind eigentlich wichtiger als Strom aber ohne Strom kann man Speisen nur eher umständlich zubereiten) und dann erst alles andere und Gläubiger (abgesehen von Dienstleistern für Infrastruktur wie Strom). Die Gläubiger sind froh, wenn sie noch etwas bekommen obwohl eigentlich nichts Pfändbares zu holen ist und sind dann immer bereit sich auf ein Angebot bzw. einen Vergleich einzulassen.
Was den Stromanbieter angeht, so ist das Verhalten von denen unrichtig (wenngleich nicht unrechtlich) und dreist. Sie sollten sich auf eine Ratenzahlung einlassen. Wenn Du einfach mehr überweist, bringt das aber nichts. Es muss vereinbart sein, dass die Schuld durch Raten getilgt wird. Ansonsten verrechnen sie die 7 EUR einfach mit der Forderung. Ein Tropfen auf den heißen Stein, weil sie ja jedes Mal fett Mahngebühren drauf schlagen.
Das hier hilft vielleicht auch weiter
http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/vertragsrecht/strom-abgestellt-stromsperre-stromanbieter/
Letztendlich wirst Du den Betrag begleichen müssen. Die Stromsperre ist aber bereits hinfällig wenn Du hinreichend glaubhaft machen kannst, dass die Schuld beglichen werden wird.
Ja, steht exakt so in § 19 StromGVV (2)
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen...
Keines der beiden Schreiben räumt eine Frist von vier Wochen ein, obwohl sie sich selbst auf die Gesetze berufen.
Ich finde Du solltest denen (freundlich) schreiben, dass Du das gerne mit einer Ratenzahlung tilgen willst und auch direkt eine Rate anbieten und sie dann aber auch auf ihre Unrichtigkeit betreffend § 19 StromGVV hinweist. Etwas Zwei Wochen steht nur in §20 und bezieht sich auf die Kündigung, falls es sich nicht um den Grundversorger handelt (der ja nicht kündigen nur unterbrechen kann).
Nun finde ich es dreist, was die hier fordern. Nämlich zuzüglich 134 EUR für die Wiederinbetriebnahme. Reine Geschäftemacherei, wobei ich nicht abstreite dass sie dabei gewisse Kosten haben.
Ich bin kein Anwalt, aber da sie sich nicht an das Gesetz halten, ist Dir ein Schaden entstanden, den Du - theoretisch - in den weiteren 2 Wochen noch hättest abwenden können und mein Menschenverstand sagt mir, dass man so etwas dann auch geltend machen kann.
Allerdings: Die schreiben dort etwas von eine vorherigen Zahlungserinnerung. Ist denn mit dieser Mahnung bereits eine Unterbrechung angedroht worden? In dem Fall wären ja womöglich vier Wochen dazwischen gewesen.
Künftig musst Du unbedingt auf Mahnungen reagieren.
Ok Danke dann liege ich ja eventuell gar nicht so falsch. Vor dem gezeigten Brief 1 habe ich klar Mahnungen erhalten. Hatte ja versucht etwas auszumachen aber auf nichts wurde eingegangen. Allerdings habe ich ja dann eingezahlt und somit müsste man ja dann die Frist wieder gewähren da ich mich ja bemühe.
Bin ja extra gleich nachdem ich wieder in meiner Stadt ankam zur Stadtwerke gefahren und hab direkt eingezahlt. Die Überraschung wartete ja dann zu hause.
Ich werde morgen erstmal den Vertrieb anrufen davon habe ich erst heute mitbekommen dass die als Art Streitschlichter dort tätig sind.
Danach mal sehen. Ich bin ja wirklich bereit zu zahlen nur alles auf einmal ist schwierig.
Das klingt nach einem Lösungsansatz.
@Spirit528
Was den Stromanbieter angeht, so ist das Verhalten von denen unrichtig
(wenngleich nicht unrechtlich) und dreist. Sie sollten sich auf eine
Ratenzahlung einlassen.
Wenn man wie der Fragesteller - steht in der Frage - schon mehrmals eine Sperrung hatte, dann lässt sich kein Stromanbieter mehr auf eine Ratenzahlung ein und das ist auch vollkommen okay. Ich als Stromkunde möchte ja auch nicht die Stromkosten der säumigen Zahler mittragen ....
Mir wurde der Strom bereits 2 mal abgestellt
Ehe gesperrt wird, vergeht einige Zeit und es werden auch mehr als 2 Briefe an den Kunden versandt ... wer also mehr als einmal gesperrt wurde, lernt aus seinem Fehler nicht bzw. ist nicht willig.
Ja, das ist korrekt.
Warum richtest Du keinen Dauerauftrag ein? Dann zahlst Du regelmäßig und es entstehen keine Schulden.
Selbst ein Dauerauftrag für den 15. Zb geht nicht da mein Geld um den 10. Herum kommt. Ich möchte wirklich darauf aufmerksam machen dass normalerweise eine 4 Wochen Frist besteht.
Selbst ein Dauerauftrag für den 15. Zb geht nicht da mein Geld um den 10. Herum kommt.
Dann darfst du dein Geld halt vorher nicht komplett ausgeben sondern am 10. muss noch genügend Geld auf dem Konto sein.
Wenn das möglich wäre hätte ich nie solche Probleme gehabt. Ich bin azubi. Alleine die miete ist so hoch wie mein halber Monatslohn und es ist die günstigste Wohnung im umkreis.
Teil Dein Geld eben besser ein.
Meine Kinder waren auch mal Azubi mit eigener Wohnung. Sie kamen gut zurecht mit ihrem Geld, weil ich es ihnen beigebracht habe.
Den Dauerauftrag kannst Du auch für den Tag machen, an dem Dein Geld kommt. Dem Energieversorger ist es egal, ob das Geld eher kommt - Hauptsache, es kommt überhaupt.
Und setz Dich mal hin und mach eine Ausgabe/Einnahmeliste. Selbst ich (bin aber wesentlich älter als Du) habe sowas.
Ich will mich jetzt hier nicht Rum streiten und dem Versorger war es in diesem Fall nicht egal. Es gibt keinen rechtlichen Grundsatz der sagt dass der Grundversorger eine nicht einmal 2 Wochen Frist setzen darf. Wenn ja bitte zeig mir die. Es ging um einen Tag nicht mehr und ich Habs ja wieder im Griff ich zahl es eben so runter wie es geht.
Der 2. Brief war vom 5.4.?
Dann hast Du das überschritten:
... Er muss dem Kunden nochmals eine Frist von mindestens drei Tagen einräumen, in der der Rückstand ausgeglichen werden kann.
http://suite101.de/article/stromschulden-wann-ist-die-stromsperre-erlaubt-a72157#.Vw_kmlhcprk
Das ist eben der punkt. Ich Habs beim ersten Brief auf unter 100 Euro drücken können. Somit konnte man mir ja nicht ausschalten. Wollte jetzt diesen Monat wieder mehr einzahlen als mein Abschlag um so nach und nach runter zu kommen.
Tja, dumm gelaufen.
Am besten richtest Du so schnell wie möglich den Dauerauftrag ein. Und bezahlst natürlich vorher Deine Schulden.
Äh, ja natürlich. Wenn du nicht zahlst, wird irgendwann gesperrt.
Offensichtlich hast du ernste Geldprobleme, ich empfehle dir dringend, dass du dir eine günstigere Wohnung suchst oder deine Ausgaben rapide reduzierst.
Warum sollte sich der Grundversorger auch auf irgendwas einlassen?
Es geht ja im Moment wieder alles so schrittweise. Ich hab damit kein Problem den monatlichen Abschlag zzgl meiner abzahlung zu zahlen nur diese Frist war total mies. Und ich hab gelesen dass eigentlich 4 Wochen vorgeschrieben sind. Und den Hinweis 3 Tage vorher nach Paragraph 19.2 hab ich auch nie erhalten.
nach hause kommen wieder 30 statt vereinbarten 23 Euro im Monat ein um die Schulden langsam zu tilgen.
Und Dein Stromanbieter ist mit der von Dir einseitig bestimmten Ratenzahlung einverstanden?
Wie überweist Du Deinen Abschlag - also was gibst Du bei der Überweisung an?
Ja. Wer nicht zahlt, bekommt keine Leistung. Zudem bist du schon aufgefallen als säumiger Kunde, das schmälert deine Kreditwürdigkeit.
Endlich mal eine hilfreiche antwort. Aber laut der Schilderung von Wikipedia müssen die doch die 4 Wochen Frist einräumen oder versteh ich das falsch demnach wäre die Stilllegung ja nicht rechtens oder ? Was die 23 Euro angeht ich bin selten zu hause meist auf montage. Letztes Jahr waren es 35