Gas und Strom Zwangsabmeldung durch den Grundversorger!

5 Antworten

Das erlebe ich auch immer wieder in unseren Hütten. Setze Deinen Anbieter auf den Topf und schicke die Unterlagen des GV zurück mit Hinweis Irrläufer und gut ist.

Mehr kannst du im Moment nicht machen, ohne zu wissen, wer was warum gemacht hat.

Es kommt leider immer wieder vor, dass der auswärtige Lieferant es versäumt, dem Netzbetreiber / Grundversorger mitzuteilen, dass er den Kunden versorgen möchte. Wenn dem örtlichen Versorger diese Information fehlt, geht er davon aus, dass er den Kunden versorgen muss. Deshalb nicht gleich "das Schreiben um die Ohren hauen".

lass dir von deinem derzeitigen Anbieter, ich nehme an, ihr wolltet deren verträge mit in die neue wohnung nehmen schriftlich bestätigen, dass die dort auch hin liefern können. dann gehst du zu deinem neuen grundversoger, und hasut dem die scheibe um die ohren...

sag ihm einen schönen gruß, er ist verpflichtet den vertrag, den ihr mit dem alten anbieter hattet zu erfüllen, sofern der in das neue netz lifern kann. falls nicht, dann ist die zwangsanmeldung nach einer gewissen frist legitim, ihr habt dann aber jederzeit ein 12wöchiges Kündigungsrecht für die suche nach einem neuen anbieter...

lg, Anna

sofern der in das neue netz lifern kann

Tja, das kann der Lieferant aber nicht. Da der Netzbetreiber zuständig ist!

@EinGast99

und genau hier wäre ich mal vorichtig... es gibt so was wie durchleitabkommen. dem entsprechend erhält der Netzbetreiber durchleitgebühren. die sind natürlich nicht so hoch, wie die stromgebühren. d.h. an einem vollwertigen kunden verdient er mehr, erst recht, wenn der grundtarif gewählt wurde...

lg, Anna

Der Netzbetreiber, dass ist in dem Fall auch der Grundversorger dieser Stadt

Das bezweifele ich sehr stark. Das dank der Regierung eine strikte Trennung zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber besteht.

Wir haben aber bei dem Grundversorger keine Anfrage gestellt

Muss du auch nicht. Dem Grundversorger wurde bekannt, dass du die Wohnung nutzt. Hat dich in der Grundversorgung angemeldet, da durch die Entnahme von Energie automatisch ein Versorgeungsvertrag entsteht. Und als die Anmeldung beim Netzbetreiber vorlag und dieser der Anmeldung zugestimmt hatte, wurdest du automatisch zwangsabgemeldet.

Klären kann das also nur den ausgesuchter Lieferant und der Netzbetreiber!