Stromsperre trotz neuem Anbieter?
Hallo,
unser Grundversorger EWV will uns nun durch offene Abschlussrechnungen den Strom sperren. Das soll heute (26.04.19) noch geschehen. Jedoch beziehen wir seit dem 23.03.19 unseren Strom Offiziell von einem neuen Anbieter. Darf die EWV dann trotzdem sperren?
Soweit ich weiß dürfen die das nicht.
außerdem erhielten wir die Sperrankündigung am 15.04, dass am 26.04 gesperrt wird. Muss das nicht 4 Wochen vorher angekündigt werden? Und dann nochmal 3 Tage vorher?
8 Antworten
Alles nein. Die Leitungen gehören dem Grundversorger. Der neue Anbieter mietet das nur.
Also kein Strom für euch.
Wieso habt ihr denn die Rechnungen nicht bezahlt?
Soweit ich weiß dürft ihr das nicht.
Warum nutzt man Strom und zahlt ihn nicht?
Hast du schon einen Neuvertrag dürfen die nicht Sperren.
Und es gilt auch eine 4 Wochen Frist.
Wenn du deine Rechnungen nicht bezahlt hast, nutzt dir der Wechsel zu einem neuen Anbieter auch nichts mehr. Der Grundversorger ist derjenige, der die Hoheit über deinen Stromzähler hat. Und auch nur der Grundversorger kann den Zähler verplomben. Wenn du deine Post aufmerksam gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass bereits auf der Mahnung die Ankündigung der Stromsperre steht. Spätestens dann hättest du dich melden können und um Stundung oder Ratenzahlung bitten können. Die Ankündigung kommt dann nochmal vor der Absperrung, in deinem Fall war das wohl der 15.04.