Streit wegen Zutritt in die wohnung

10 Antworten

Da sie aktuell ja auch noch Mieterin der Wohnung ist und dies auch der Vermieter bestätigen könnte, wäre es das pragmatisch simpelste, einen Schlüsseldienst kommen zu lassen, der ihr den Zugang zu ihrer Wohnung verschafft.

Vorher könnte man sich aber beim Vermieter erkundigen, ob der einen Schlüssel von dem neuen Schloss hat.

Zivilrechtlich könnte man dann vermutlich die Kosten für den Schlüsseldienst beim Ex einfordern...

Wer verweigert ihr den Zutritt, ist nicht so ganz klar ersichtlich! Der Freund, oder der Vermieter? Wenn es der Freund ist, wovon ich erst mal ausgehe, soll sie sich nochmal an den Vermieter wenden, ansonsten an einen Anwalt!

Mors01 
Fragesteller
 11.11.2014, 11:15

Es ist ihr Freund und Vater des Kindes . Mit dem Vermieter haben wir auch schon alles klar gemacht . Bis 30.11. ist sie noch mit Mieter der Wohnung . Anwalt würde zulange dauern , da sie ihre Möbel auch holen möchte im laufe der letzten drei Wochen.

Wonnepoppen  11.11.2014, 11:18
@Mors01

Warum würde der Anwalt zu lange dauern? der könnte sich doch sofort schriftlich mit dem Freund in Verbindung setzen, war sie denn schon bei einem? Was sagt denn der Vermieter dazu, hat er schon mit ihm darüber gesprochen?

Atzec  11.11.2014, 11:27
@Wonnepoppen

Was soll der Anwalt bringen? Der verschafft ihr ja auch nicht einfach Zutritt zu IHER Wohnung.

Nee, einfach den Schlüsseldienst rufen. Schließlich ist das auch immer noch ihre Wohnung.

allesprobiert  11.11.2014, 11:33
@Atzec

Und vor allem bringt das eine Menge Kosten mit sich, auf denen sie dann sitzen bleibt. Ich verstehe auch nicht, warum immer gleich zum Anwalt gelaufen werden muss, zumal der auch nicht von heute auf morgen etwas erreicht. DieTochter muss ja schnell an ihre Sachen und die vom Kind.

Die Schlüsseldienstkosten - die würde ich dann einklagen.

Wonnepoppen  11.11.2014, 12:32
@allesprobiert

Also dann doch Anwalt, oder wie einklagen? Ich sagte doch nichts davon, daß sie gleich zum Anwalt soll, bitte nochmal genauer lesen!

Bis zum 1.12. muss der Vermieter ihr den Zutritt gewähren. Wenn er Das nicht tut, Anwalt einschalten. Bitte keine Selbstjustiz....das geht nach hinten los.

DerHans  11.11.2014, 11:22

Der Vermieter hat ja gar keinen Schlüssel. der hat damit nur am Rande zu tun.

Solange sie gleichwertige Mieterin ist, hat sie grundsätzlich alle Rechte (Nutzung) und Pflichten (Mietzahlung) aus dem Mietvertrag bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. D. h. sie kann sehr wohl mittels Schlüsseldienst den Zutritt zu ihrer (!) Wohnung ermöglichen und zum anderen dauerhaften Zutritt zur Wohnung verlangen. Beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, geht meistens schnell.

Bis zum 1.12 sind beide noch Mieter. Sprich er darf den Zutritt zur Wohnung nicht verbieten. Ggf. Schlüsseldienst einsetzen und ihm in Rechnung stellen, wenn er nicht von allein Zutritt gewährt.