Batterien bei Rauchmelder möchte der Mieter selber wechseln , verweigert mir den Zutritt in meine vermietete Wohnung ?

2 Antworten

Ich weiß jetzt nicht, welches Bundesland und welche Vorschriften dort genau gelten, aber hier ist es so, dass der Mieter die Batterien bezahlen muss, die der Rauchmelder verbraucht. Teil der Betriebskosten, wenn der Vermieter sie austauscht, was einmal im Jahr auf jeden Fall passieren sollte. Zudem hat der Vermieter zu prüfen, ob die Rauchmelder funktionieren.

Wir machen das so, dass die Mieter selbst die Rauchmelder kontrollieren und die Batterien auch selbst wechseln. Anlässlich von Besuchen in den Wohnungen prüfen wir dann einmal jährlich die Funktionsfähigkeit (Prüftaste) und glauben es dem Mieter, wenn er sagt, dass er die Batterie gewechselt hat.

Einmal jährlich lassen wir uns bestätigen, dass die Rauchmelder kontrolliert und die Batterien gewechselt wurden.

Sollte ein Vermieter nicht wollen, dass ich zum Prüfen der Rauchmelder in die Wohnung komme, ist mir das auch egal. Er bestätigt mir, dass geprüft wurde und die Geräte funktionieren. Falls es irgendwann mal zu einem Brandfall kommt und von mir verlangt wird, das Vorhandensein und die regelmäßige Prüfung der Rauchmelder nachzuweisen, habe ich das Dokument, das ich dafür brauche. Insofern werde ich mir deswegen keinen Zutritt mit weiteren rechtlichen Maßnahmen verschaffen, es sei denn, der Mieter verweigert auch noch die Unterschrift.

Mahnen Sie das Verhalten des Mieters schriftlich ab indem Sie auf die Wahrnehmung Ihres Eigentumsrechtes und der damit verbundenen Pflichten  verweisen, in deren Wahrnehmnung Sie die Funktionfähigkeit des Rauchwarnmelders sicherstellen müssen.

Forden Sie eine kurze Frsit zur Kontrolle der Battereie durch Sie selber oder eine Person Ihres Vertrauens und kündigen Sie dem Mieter für den Fall, dass eine ihm genannte Frist fruchtlois verstreicht, die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses an.