Zutritt nach Auszug gemeinsamen Wohnung und Garten

5 Antworten

Wenn ihr euch vernünftig getrennt habt und noch miteinander reden könnt, dann solltet ihr für das Holen von Sachen Termin ausmachen. Dass er nun ständig unangemeldet auf der Matte steht, würde ich mir verbieten.

Ja wenn vernümftig, dann hätte ich hier auch keinen Rat gesucht. Leider ist es anders

@maju2

Sorry! Dann lass Dich besser von Deinem Anwalt beraten.

Wenn ihr gemeinsam Eigentümer seid dann hat er auch ein Recht , dieses zu betreten. Ihr seid wohl gerade in der Phase der Trennung. Ist nicht einfach aber ihr solltet euch einigen. Ein Zutritt zum abholen seiner Sachen sollte schon gegeben sein. Eine friedliche Einigung erspart euch sicher einige tausend Euro Die würde sonst euer Anwalt haben . Das bitte ich zu bedenken! LG alex

Wo steht dies geschrieben, dass er Zutritt zur Wohnung Garten hat, nach Auszug, benötige wirklich Ratschläge die Amtlich sind. Trennung mit Scheidung steht an vom feinsten in negativen Sinn. Würde mich freuen über weitere Info von Dir.

Wenn ihr beide Eigentümer seid bzw. im Mietvertrag steht kannst du nicht einfach die Schlösser austauschen. Er hat genauso ein Anrecht auf die Wohnung wie du. Wenn es sich um Eigentum handelt wird geklärt werden müssen ob du in der Wohnung bleibst oder er. Wenn er geht wirst du ihn anteilig rauszahlen müssen.

Beide sind Eigentümer Wohnung Garten. Sicher wird dies vom Gericht geklärt werden müssen, da friedliche Einigungen Gespräche nicht mehr möglich sind. Es kann nicht sein, dass ich ihn zutritt noch für die Zeit der Klärung geben kann. Wo bleibt da der Schutz privatsphäre, er hätte Zugriff auf alle meine privaten Sachen.

@maju2

Maßstab ist allein die bisherige Nutzung der Wohnung als Familienheim. Insofern sind deine Rechte an der Nutzung der Wohnung mit denen deines Mannes gleichrangig, d.h. du darfst ihm weder den Zutritt verweigern noch die Schlüssel abnehmen. Nichts anderes würde bei einer nur gemieteten Wohnung gelten und zwar selbst für den Fall, dass du alleinige Mieterin der Ehewohnung wärst. Bei einem Eigenheim gilt nichts anderes. Die emotionale Ebene ist klar getrennt von der rechtlichen Ebene und es ist davon abhängig wie sich dein Mann verhält. Wenn er der Wohnung fern bleibt ist das "Glück" für dich, wenn er aber Zutritt zur Wohnung haben möchte darfst du ihm diesen nicht verweigern. Im Ernstfall könnte er mit der Polizei anrücken und dann hättest du ihn in die Wohnung zu lassen. Das ist durchaus ne blöde Situation aber in den sauren Apfel wirst du beißen müssen bis das geklärt ist.

@Ostsee1982

Das verstehe ich nicht, er darf in unsere gemeinsame Wohnung und Garten, ich hätte kein Recht es zu verhindern. Übrigens Polizei hilft ihn auch in solcher sache nicht, (Familiäre Probleme wird verwiesen zu einem Anwalt) es sind Erfahrungswerte die durchlebt wurden.

@maju2

Würde er die Polizei anrufen werden die ihn am Telefon nicht an einen Anwalt verweisen sondern schon vorbei kommen. Auch kann er sich einen Anwalt nehmen und eine einstweilige Verfügung bewirken für das Betretungsrecht der Wohnung. Ja... er darf die Wohnung genauso benutzen wie du. Er ist genauso Eigentümer an der Wohnung wie du. Wenn du die Schlösser austauscht und er kommt nicht rein, kann er den Schlüsseldienst anrufen und die Rechnung geht auf deine Kosten. Ich wurde diesbezüglich leider auch schon unfreiwillig Zeuge einer solchen Situation.

@Ostsee1982

Genau deshalb sollte man so schnell wie möglich eine richtige Trennung mit Aushändigung der persönlichen Gegenstände sowie Beratschlagung, was mit der gemeinsamen Wohnung zu geschehen hat, durchziehen. Damit der Ex-Partner nicht ständig aufkreuzen kann, wann er lustig ist. Es kann nicht angehen, daß man (falls es körperliche Gewalt gab oder man Angst vor dem Partner hat) ständig einen Nervenzusammenbruch hat oder ständig die Polizei zur Hilfe rufen muss. Aber genau deshalb ist die Beratung durch einen Anwalt sehr, sehr wichtig.

@Wuschelwestie

Von häuslicher Gewalt habe ich hier nichts gelesen und das wären auch wieder völlig andere Gegenheiten.

@Ostsee1982

Gegebenheiten meinte ich

@Ostsee1982

Richtig, dieses erwähnte ich noch nicht, bin aber selbst daran Schuld aus heutiger Sicht, habe viele Jahre immer das gute im Gegenüber gesehen eigendlich heut auch noch, gewisse Probleme wurden einigermasen in der Vergangenheit verarbeitet und nach hinten verschoben oder verdrängt. Es tut mir heut mehr Schmerzen und Kummerbbereiten als damals, dass ich vor 4 Jahren diesen Schritt Trennung nicht selbst in Erwägung gezogen habe.

sicher dürfen eigentümer ihr eigentum betreten

sie müssen da auch niemanden fragen

außer sie vermieten es, dann geben sie die besitzrechte ja an den mieter gegen entgeld weiter

du wohnst da einfach, in seinem eigentum

sicher kann er es betreten, du darfst im gegenzug gar nicht die schlösser wechseln oder musst nutzungsentschädigung zahlen

Das verstehe ich nicht, er darf weiterhin in die gemeinsame Wohnung,Garten, somit (hätte) er die Gelegenheit in meinen Sachen bzw Unterlagen zu stöbern. Wer sagt, dass ich keine Schlösser austauschen darf, wo steht dies geschrieben, verrate es mir bitte.

Wenn ihr noch miteinander sprechen könnt, dann sollte es doch kein Problem sein, wenn er sich vorher ankündigt und seine Sachen abholt. Bzw. du könntest den Rest zusammenlegen oder packen und an der Tür übergeben.

Leider gibt es kein miteinander sprechen. Benötige Handfeste Informationen oder Rechte mit denen ich arbeiten und überleben kann.

@maju2

Du warst doch mit Sicherheit schonmal bei einem Anwalt, um die Sache mit der gemeinsamen Wohnung zu klären. Denn irgendwie müßt ihr euch da jawohl schnellstens einigen. Ansonsten würde ich an deiner Stelle versuchen, seine persönlichen Sachen zusammenzulegen und einen gemeinsamen Freund zwischenschalten, der die Dinge übergibt bzw. eine Liste deines Ex mitbringt, um Dinge zusammen zu legen.