Darf meine Ex mich aus unserer Wohnung verbannen?

7 Antworten

Auch während der Kündigungsfrist deiner Mietszeit, also bis 31.12., darfst du dir mit Hilfe der Polizei jederzeit Zutritt zu deinen Mieträumen verschaffen lassen.

G imager761

Du kannst sogar direkt die Polizei rufen.

Sie darf Dir weder den Zutritt verwehren, noch ein neues Schloss einbauen, da Du Zugang zu Deinem Lebensmittelpunkt haben musst.

Aber wenn das jetzt schon so eskaliert, solltest Du schnellstens eine neue Wohnung für Dich suchen,

Wenn du tatsächlich sogar einen schriftlichen Untermietvertrag hast, ist die Sache so eindeutig, wie sie eigentlich nur sein kann. Sie kann dir natürlich nicht den Zugang verwehren - tut sie das, macht sie sich schadenersatzpflichtig (z. B. wenn du irgendwo kostenpflichtig übernachten musst). Am besten ist es in so einem Fall und wenn man absolut nicht mit ihr reden kann, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Schritte wie eine Einstweilige Verfügung per vorläufigem Rechtsschutz zu beantragen usw.

erteile ihr hausverbot und lass es von der polizei durchsetzen...

Da lacht sich die Polizei aber scheckig.

@Lotta1965

Nein, garantiert nicht...sie wird deine ex nötigenfalls mit Gewalt dort entfernen...

@CapAndMore

Du hast den Schuss nicht gehört: Die EX ist die Vermieterin des FS!!!!

@Gerhart

und das steht wo in der frage???

das kann man pauschal soo nicht beantworten...

wenn du ausgezogen bist und die gemeinsame wohnung IHR lebensmittelpunkt, dann schon....

Nein bin nicht ausgezogen. Es standen abends meine Sachen und Möbel einfach vor der Tür. Sie hat sie dann irgendwann rein geräumt wieder.

@Alleine2017

aha.. dass es mühsam ist,dir alle details aus der nase zu ziehen, ist dir bewusst, oder?

DU suchst doch hilfe, hm?

und jetzt? wo übernachtest du denn?

@Sommersehnsucht

Ich dachte das ich alles beschrieben habe. Momentan übernachte ich in einer Pension.