Ex verweigert Herausgabe meiner Sachen sowie Zutritt zur Wohnung, was tun?
Hallo miteinander, folgendes Problem. Ich habe mit meinem Exfreund ganze 2 Monate zusammen gelebt. Möbel waren zum größten Teil meine sowie Geschirr, Handtücher, Bettwäsche etc. Nach einem Vorfall habe ich fluchtartig und nur mit den nötigsten Kleidungsstücken die Wohnung verlassen und bin schlussendlich bei der Polizei gelandet um Anzeige zu stellen (was er bis zum Eintreffen der Post nicht wusste). Seitdem verweigert er mir den Zutritt zur Wohnung. Um meine Möbel und alles was mir gehört zu holen haben wir einen Termin vereinbart. Dort angekommen waren meine Sachen bereits alle auseinander gebaut und in Kartons und Säcke verstaut. Habe dann beim Sortieren feststellen müssen, dass mir sämtliches Geschirr und viele weitere Dinge fehlen. Er hat mir z.B. den Deckel vom Topf mitgegeben, aber den Topf an sich nicht. Besteck fehlt mir die Hälfte, viele Tupperschüsseln hat er für sich beschlagnahmt und vieles vieles mehr. Da er komischerweise auch Dinge von sich mitgegeben hat hab ich dies alles in einen Karton und zurück geschickt an ihn. Einen Zettel dazu was mir noch alles fehlt und dass ich alles wieder haben möchte. Doch seither habe ich nichts von ihm gehört und er reagiert auch auf keine Nachrichten. Was soll ich denn nun tun um an meine fehlenden Sachen zu kommen? Möchte ihm eigentlich ungern nochmal begegnen... Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)
1 Antwort
Sie können auf Herausgabe der Sachen klagen !
Dazu müssen Sie jedes einzelne Teil benennen und , soweit gefordert oder es strittig ist den Eigentumsnachweis erbringen .
So weit , so gut !
Ob das hilfreich und zielführend ist kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall kostet es Geld , und Zeit
wenn sie diesen Weg beschreiten wollen rate ich ihnen einen Anwalt damit zu beauftragen
Dieser kann , ohne Sie vorab versuchen außergerichtlich eine Einigung zu finden.
Als, neutrale, Person könnte dies leichter sein .
LG
Das Zauberwort heißt hier PKH ( Prozesskostenhilfe)
Darüber berät Sie ihr Anwalt auch ,
Voraussetzungen : keine eigenen finanziellen Mittel und gute Aussichten auf Erfolg
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Problem hier ist, ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kann mir das Geld für einen Anwalt nicht leisten...