Ex verweigert Herausgabe meiner Sachen sowie Zutritt zur Wohnung, was tun?

1 Antwort

Sie können auf Herausgabe der Sachen klagen !

Dazu müssen Sie jedes einzelne Teil benennen und , soweit gefordert oder es strittig ist den Eigentumsnachweis erbringen .

So weit , so gut !

Ob das hilfreich und zielführend  ist kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall kostet es Geld , und Zeit 

wenn sie diesen Weg beschreiten wollen rate ich ihnen einen Anwalt damit zu beauftragen

Dieser kann , ohne Sie vorab versuchen außergerichtlich eine Einigung zu finden.

Als, neutrale, Person könnte dies leichter sein .


LG 

Girl2411 
Fragesteller
 10.05.2016, 03:38

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Problem hier ist, ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kann mir das Geld für einen Anwalt nicht leisten...

Alexuwe  10.05.2016, 03:41
@Girl2411

Das Zauberwort heißt hier PKH ( Prozesskostenhilfe)

Darüber berät Sie ihr Anwalt auch ,

Voraussetzungen : keine eigenen finanziellen Mittel und gute Aussichten auf Erfolg