Zugang zur Wohnung verweigert wegen mietrückstände

4 Antworten

Zugang zur Wohnung verweigert wegen mietrückstände. Ich bin in eine wg gezogen und habe nur Probleme mit meinem hauptmieter. Da ich eine Monatsmiete in Rückstand bin hat er die Schlösser austauschen lassen und verweigert mir nun den Zugang zu meinen Sachen.

Du kannst Dir mittels eines Schlüsseldienstes wieder Zugang verschaffen, denn Du hast einen gültigen Mietvertrag.

Eine oder mehrere Mieten Rückstand berechtigen den Vermieter nicht, die Schlösser zu tauschen.

Bei einer Miete Rückstand kann er einen Mahnbescheid erstellen lassen; bei zwei Mieten Rückstand kann er kündigen.


Gibt es keine schnellere Lösung als das jetzt alles über einen Anwalt laufen zu lassen?

Ich würde den Mieterbund fragfen ob Du aufgrund des Schlössertausches fristlos kündigen kannst.

MfG

Johnny

Mal eine direkte Frage: Warum bezahlst du die vereinbarte Miete nicht? Wie würdest du reagieren, wenn dein Gegenüber seine Miete nicht bezahlt, auf die du selbst angewiesen bist?

Natürlich darf er dich nicht aussperren. Dagegen könntest du vorgehen, allerdings nur mit legalen Mitteln. Soll heissen, Tür aufbrechen ist nicht erlaubt. Du könntest bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Das geht bei solchen Fällen innerhalb eines Tages.

Ab dem 01.09. stehen dann 2 Monatsmieten aus. Ich tue mich schwer mit der Vorstellung, dass du heute beim besten Willen die eine Monatsmiete nicht zusammenkriegst, jedoch ab dem 01.09. so flüssig sein willst, dass du zwei Monatsmieten auf einmal zahlen kannst.

liss2203 
Fragesteller
 16.08.2014, 20:25

Ich habe zum 1.8 eine neue Stelle angefangen und bekomme am 1.9 meinen ersten lohn. Das ist ausreichend. Ich hab mit ihm abgesprochen, dass er das Geld dann da bekommt.

Interesierter  16.08.2014, 21:50
@liss2203
Ich hab mit ihm abgesprochen, dass....

Das klingt so, als wäre der Hauptmieter damit einverstanden gewesen. Wenn dem so wäre, hättet ihr doch keinen Stress miteinander.

Habt ihr tatsächlich im Einvernehmen eine Vereinbarung getroffen oder hast du ihm lediglich versprochen, bis zum 01.09. zu bezahlen?

Die schnellste Lösung wäre sicherlich, die Miete zu bezahlen?

Alles andere lässt sich nur über einen Anwalt regeln. Er darf dich ja offiziell nicht aussperren.

liss2203 
Fragesteller
 16.08.2014, 20:13

Natürlich zahle ich die miete so schnell wie möglich. Habe ihm meine ganzen Finanzen quasi dargestellt und mit ihm abgesprochen es am 1.9 zu bezahlen. Doch muss ich ja trotzdem an meine Sachen dürfen. Ich muss ja nicht alles mit mir machen lassen auch wenn ich den Mist gebaut habe

Meines Wissens nach darf der Vermieter das gar nicht!! Erst nach 3 Monaten Mietrückstand und dann muss er das vorher ankündigen. Sofort zum Anwalt oder gleich Tür aufbrechen lassen, jeder in Deutschland braucht ein Dach über dem Kopf und du warst immerhin nur einen Monat im Rückstand. Ehrlich, ich war mal ZWEI im Rückstand und mir ist nichts passiert.

liss2203 
Fragesteller
 16.08.2014, 20:15

Ja das hab ich heute auch schon gehört. Der Typ ist iwie irre. Der hat mir auch schon gedroht und vor meiner Arbeit auf mich gewartet und so

beautycolor  16.08.2014, 20:16
@liss2203

Wow, das ist heftig. Hast du schon mal darüber nachgedacht umzuziehen?

johnnymcmuff  17.08.2014, 01:18
Meines Wissens nach darf der Vermieter das gar nicht!! Erst nach 3 Monaten Mietrückstand und dann muss er das vorher ankündigen.

Weder nach 1 noch nach mehren Monaten Mietrückstand darf der Vermieter die Schlösser tauschen!