Recht auf Zutritt vom Vermieter in Wohnung?

5 Antworten

Hat der Vermieter das Recht, durch eine von Ihm vermietete Wohnung zu gehen, um zum Heizungsraum zu gelangen?

Wenn er anderweitig keinen Zutritt zu diesem Raum hat - ja.

Verweigert der Mieter den Zutritt, kann er vom Vermieter wirksam abgemahnt werden.... und nach einer wirksamen Abmahnung kann die Kündigung ausgesprochen werden

Ansonsten bleibt halt im Falle X die Hütte kalt.

Dieser wohl nötige Durchgang müßte eigentlich im Mietvertrag erwähnt sein. Der Vermieter muss ja die Möglichkeit haben, in den Heizungsraum zu kommen.

Kein Vermieter darf ständig durch die Wohnung des Mieters kommen. Und wenn der Zugang zum Heizungsraum nur so möglich ist, muss er entweder eine andere bauliche Lösung schaffen oder er darf diese Wohnung gar nicht vermieten. Kannst den Zugang verweigern, notfalls mit Polizeihilfe. Nimm Dir notfalls einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das einzige was es braucht, ist ein entsprechender Vermerk im Mietvertrag. Ansonsten hat man doch als Mieter die Wahl, ob man eine solche Wohnung dennoch mietet oder es lieber bleiben läßt. So ungewöhnlich ist die Situation auch wieder nicht.

Wurde versäumt, das in den Mietvertrag zu schreiben, hätte der Vermieter es zwar zunächst nicht einfach, aber jedes Gericht würde ihm Recht geben, denn es war dem Mieter von vornherein klar, dass in seiner Wohnung ein für das Haus wichtiger Technikraum ist, der auch mal außer der Reihe den Zutritt erfordert.

Wenn der Weg zum Heizraum für das gesamte Haus nur durch diese Wohnung möglich ist. Dann braucht oder hat er sowas wie ein Wegerecht, muß aber immer mit dem Mieter zusammen, denn der hat das Hausrecht. Verzwickt.

Schwierig wird es, wenn Gefahr im Verzug. Ausfall der Heizung und im Haus wird es kalt, besonders im Winter. Dann muß er Zutritt haben. Würden Rohre einfrieren und platzen wäre sein Eigentum in Gefahr.

Ist es nicht möglich eine andere Tür in den Heizraum zu machen um dem ganzen Hickhack aus dem Wege zu gehen? So das jeder von Euch auf der sicheren Seite im Recht ist?

Normalerweise braucht der VM nur den Zutritt, wenn er die Zählerstände ablesen will, also 1 x jährlich.

Aber es steht dem VM zu, die Heizungsanlage zu auf evtl. Störungen zu kontrollieren. 2 - 3 x im Jahr sollte genügen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor.

Da er durch deine Wohnung gehen muss, ist eine rechtzeitige Terminierung notwendig. Solltest du nicht zu Hause sein, darf er die Wohnung nicht betreten.