Strafverfahren eingestellt, muss ich jetzt noch was vom Strassenverkehrsamt erwarten?
Ich griff bei meinen Kollegen ins Lenkrad als ich eine Gefahr sah, verursachten aber wegen den eingreifen trotzdem ein Unfall, das strafverfahren wurde jetzt vor Gericht eingestellt, zu dem Zeitpunkt machte ich meinen Führerschein dies durfte ich wegen des Unfalls aber nicht weiter machen, kann mir das Strassenverkehrsamt jetzt doch noch mein belegen der Fahrerlaubnis streichen obwohl das Strafverfahren eingestellt ist?
1 Antwort
Eingestellt ist gleichzusetzen mit: es gab oder gibt keinen Vorgang, der zu verfolgen wäre. Anders wäre es bei Freispruch oder Verurteilung. Demnach sollte es mit Deinem Führerschein problemlos weitergehen.
kleinewanduhr
29.03.2017, 01:09
@Albacino4
Bitte, immer wieder gerne.
Ich danke dir für dein äußerst informative Feedback.