Strafverfahren eingestellt, muss ich jetzt noch was vom Strassenverkehrsamt erwarten?

1 Antwort

Eingestellt ist gleichzusetzen mit: es gab oder gibt keinen Vorgang, der zu verfolgen wäre. Anders wäre es bei Freispruch oder Verurteilung. Demnach sollte es mit Deinem Führerschein problemlos weitergehen.

Albacino4 
Fragesteller
 29.03.2017, 01:08

Ich danke dir für dein äußerst informative Feedback.

kleinewanduhr  29.03.2017, 01:09
@Albacino4

Bitte, immer wieder gerne.