Wie kriege ich mein Aktenzeichen raus?

2 Antworten

Schreib der Führerscheinstelle, dass Du alles was mit dem Verfahren zu tun hatte, nach Eintritt der Bestandskraft entsorgt hast; dass Verfahren damals aber eingestellt wurde.

Wenn die Führerscheinstelle Dir den Führerschein verweigern wollen, dann müssen sie nachweisen, dass etwas gegen Dich vorliegt und nicht Du musst beweisen, dass Du "unschuldig" bist.

Deswegen sollte man nur in allerletzter Möglichkeit bei solchen Fragen direkt die Führerscheinstelle fragend kontaktieren.

Übrigens :

Wenn eine FSST zumindest augenscheinlich begründete Fahreigniszweifel anführt, liegt es leider in der Last des Aspiranten, das Gegenteil zu begründen....😕

@Parhalia2

Ja, aber das magische Wort sind begründete Zweifel. Es gibt auch eine Amtsermittlungspflicht. Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein BTM-Verfahren existierte, dann haben sie auch weiteren Zugriff darauf.

Nach Einstellung eines Strafverfahrens ist dieses für den ehemaligen betroffenen faktische nicht mehr existent, denn er ist dann unschuldig. Das Verfahren muss daher nie wieder irgendwo erwähnt werden.

Nach meiner persönlichen Auffassung wäre es sogar richtig der Führerscheinstellen mitzuteilen, dass einem kein BTM-Verfahren bekannt ist.

Schnappe Dir mal Deinen Personalausweis und frage dann dementsprechend mal bei dem regional zuständigen Amtsgericht nach, ob dort noch eine Verfahrensakte aus 2014 ( Zeitpunkt des damaligen Verfahrens ) von Dir existiert.