Verbeamtung trotz eingestelltem Strafverfahren?

2 Antworten

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Du solltest es unbedingt angeben, denn es wird genau recherchiert bevor du ins Beamtenverhältnis übernommen wirst. Es sieht schlecht aus wenn du das verschweigst.

Aber es kann nicht direkt dazu führen, dass die Einstellungszusage widerrufen wird?

@Marc0903

Wahrscheinlich nicht, denn es war ein Bagatellfall.

Wenn es nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, steht dein Missgeschick auch nicht im Führungszeugniss

Das Urteil war die Einstellung des Verfahrens. Insofern ist es im "erweiterten" Führungszeugnis vermerkt.