Strafverfahren vorläufig eingestellt?

2 Antworten

solange, bis sich erneute Verdachtsmomente ergeben, dann kann weiter ermittelt werden.

Bist du dir sicher, dass das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt wurde? 

Das würde nämlich bedeuten, dass gegen dich noch andere Strafverfahren offen sind, gegenüber denen die Strafe für eine mögliche falsche Verdächtigung nicht ins Gewicht fallen würde, sprich Strafverfahren wegen deutliche "schlimmerer" Delikte.

Generell kann man aber zur Beantwortung sagen: Vorläufig eingestellt bedeutet, dass das Verfahren wieder aufgerollt werden kann (im Fall einer vorläufigen Einstellung nach § 154 StPO gemäß Abs. 4). Das hat übrigens nichts mit Amtsgerichten zu tun.

Wenn das Verfahren nur vorläufig eingestellt wurde, dann kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen und weiter ermitteln. Damit du dann aber eine Strafe erhalten kannst, muss zunächst - wie bei jedem anderen Strafverfahren - Anklage erhoben werden (oder in manchen Fällen ein Strafbefehl beantragt werden).

Zunächst bedeutet diese Einstellung jetzt für dich: Gegen dich wird zur Zeit nicht mehr ermittelt, die Sache ist eben vorläufig erledigt. Falls jetzt aber neue Umstände bekannt werden oder ähnliches, kann der Fall wieder aufgenommen werden.