Einladung als beschuldigter wegen Falscher verdächtigung?
Vor 1 jahr ich habe eine anzeige erstattet wegen bedrohung mit messer aber die staatsanwaltschaft hat diese strafverfahren eingestellt weil es gibt keine beweisen, und nach paar monaten der beschuldigter hat mich angezeigt wegen Falsche Aussage aber das stimmt nicht weil er hat mich wirklich mit messer bedroht, die staatsanwaltschaft hat die strafverfahren gegen mich wegen falsche aussage anklage erhoben . Was kann ich jetzt machen zu beweisen dass ich habe keine falsche aussage gemacht?, kann ich bei Generalstaatsanwaltschaft eine klage machen gegen die Staatsanwalt?, weil ich habe nie falsche aussage gemacht. Der beschuldigter hat 6 zeugen gebracht aber diese zeugen waren am tatzeit nicht da und ich habe keine zeugen dass haben gesehen dass er hat mich ein measer bedroht. Wenn ich jetzt eine klage bei der Generalstaatsanwaltschaft klage machen gegen die staatsanwalt, werden die staatsanwalt die anklage bei amtsgericht gegen mich zurückziehen?. Was würdet Ihr machen an meine stelle?. (Entschulegung wegen mein deutsch es ist nicht so gut)
5 Antworten
Wenn ein Staatsanwalt der Meinung ist, Anklage zu erheben, wird er die Aktenlage und den Ermittlungsstand zu Grunde legen. So wie du es geschildert hast, gibt es für den Staatsanwalt erstmal keinen Grund zu zweifeln.
Du kannst keine Klage gegen einen Staatsanwalt einreichen, nur weil er dich zu unrecht anklagt.
Dein Problem werden die 6 Zeugen sein.
- Lassen wir diese erstmal außen vor, würde das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ohne Beweise wahrscheinlich eingestellt werden. Da nur deine Aussage gegen die die Aussage des Anderen steht. Das Gericht würde in diesem Falle bei Anklage "in dubio pro reo" urteilen. Also Freispruch im Zweifel für den Angeklagten.
- Die 6 Zeugen erschweren die Situation jetzt, da es jetzt statt einer belastenden Aussage gleich sieben gibt. Richtige Beweise sind das zwar immer noch nicht, aber die Erfolgsaussichten im Gerichtsverfahren sind für die Staatsanwaltschaft gestiegen.
- Sollte die Staatsanwaltschaft nur die Zeugen und keine Beweise haben, könnte dein Anwalt mit geschickten Fragen die Zeugen dazu bringen, dass sich die Zeugen selbst verraten und am Ende nur Aussage gegen Aussage steht. Dann gilt wieder "in dubio pro reo".
- Wie einer bereits gesagt hat, könnte dein Anwalt beantragen, dass die 6 Zeugen unter Eid aussagen. Auch sollten die Zeugen auf die Folgen eines Meineids gem. § 154 Abs. 1 & 2 StGB hingewiesen werden: Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr (Abs. 1). In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre (Abs. 2). Viele Zeugen knicken dann meist ein und erzählen dann doch die Wahrheit.
- Am Ende muss nur Aussage gegen Aussage stehen, und das Gericht urteilt zu Gunsten des Angeklagten.
Du hast zwischenzeitlich so viele Fragen gestellt und Antworten erhalten, bei den sich kein Außenstehender - Nichtjurist wirklich äußern kann. Deinen Fragen ist zu entnehmen, dass Du einen Anwalt hast, der Dich vertritt - also soll der Dir auch Deine juristischen Fragen zum Anklagevorwurf beantworten.
Eines kannst Du aber als sicher betrachten, dass Du den das andere Verfahren abhandelnden Staatsanwalt nicht verklagen kannst.
Sofern du glaubwürdig bist, hast du nichts zu befürchten...
Im Gegenteil wenn der richter den Eindruck gewinnt, die Zeugen haben sich abgesprochen erwartet diese eine Klage wegen Falschaussage vor Gericht. Wird mit Haft nicht unter einem Jahr geahndet.
Ein Anwalt ist da wichtig....
bei der Wahrheit bleiben...
Es gibt Unterschiede zwischen falscher uneidlicher Aussage (ugs. uneidliche Falschaussage) (§ 153 StGB) und Meineid (§ 154 StGB).
Bei uneidlicher Falschaussage drohen 3 Monate bis 5 Jahre Haft. In vielen fällen wird dabei die Haftstrafe bis 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Bei Meineid drohen 6 Monate bis 5 Jahre Haft. Dabei wird in den meisten Fällen nichts zur Bewährung ausgesetzt.
Nimm dir einen guten Anwalt! Und zwar noch bevor du eine Aussage machst.
Aber kann ich die staatsanwalt klagen?
Vergiß das. Dazu gibt es keinen Grund, auch ändert das nichts, an dem Verdacht.
Dir bleibt nur bei der Wahrheit zu bleiben. Jedoch kann keiner hier den Fall wirklich beurteilen. Daher benötigst du einen Anwalt, der Akteneinsicht nehmen kann und auch die Wege kennt das Gericht von deiner Unschuld zu überzeugen.
Also wenn du - wie du gesagt hast - bedroht worden bist, war ist deine Anzeige zu Recht gewesen. Daran ändern auch die Freunde des Messerdrohers nicht.
Nur weil damals mangels Beweisen das Verfahren eingestellt worden ist, heißt es ja nicht, dass du nicht bedroht worden bist, heißt es nicht, dass du es dir ausgedacht hast - es heißt nur - du konntest es nicht beweisen
Wenn du heute von den anderen wegen angeblich falscher Aussage (Verleumdung / Üble Nachrede) vor Gericht gestellt wirst - bist du kein Zeuge sondern Beschuldigter
dir steht das Recht zu einen Rechtsanwalt zu suchen, der dich verteidigt (der macht das nicht umsonst), schlecht ist es immer sich nur allein zu verteidigen
Einstellen oder Weiterleiten tut das Verfahren der zuständige Staatsanwalt (der Staatswalt untersteht jedoch dem Justizminister/ Justizsenator, der mischt sich jedoch meist nicht ein).
Ein Staatsanwalt kann bei Erkenntnis, dass jemand schuldig ist einen Strafbefehl (in der Regel Geld od. ähnliches) erlassen, er kann auch Anklage erheben (dann liegt die Entscheidung nur noch beim Richter)
- es gibt zwei Dinge vielleicht noch- wenn du als Beschuldigter (vielleicht von Verleumdung) vor den Staatsanwalt / vors Gericht gehen musst
a) ein Beschuldigter muss nur Angaben zur Person machen, an deiner Stelle würde ich Bezug auf die Anzeige nehmen (stärker bist du auf jeden Fall mit Rechtsanwalt)
b) wenn der Messerdroher so viele Freunde hat- dann würde ich im Gespräch beim Staatsanwalt beantragen, dass es sich um Freunde des anderen handelt, die die Sache nicht parteilos beurteilen - verlange dann, dass die sogenannten Freunde unter Eid aussagen (eine - im nachhinein sich als falsch darstellende Aussage eines Zeugen ist strafbar (Meineind von Zeugen strafbar !)
Apropos: die Generalstaatsanwaltschaft kümmert sich nur um große Sachen (z.B. bei Verdacht von ISIS Sympatisanten - Wohnungsdurchsuchungen usw.- große kriminelle Akte)
Was kann ich denn machen, weil ich habe keine falsche aussage gemacht