Strafantrag wegen Sachbeschädigung?
Werte Kenner, wenn der Geschädigte Strafantrag bei seiner telefonischen Vernehmung stellt, wonach die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren beginnt, wie (unter welcher Bedingung, auf welchem Wege) kann das Strafverfahren komplett eingestellt werden?
3 Antworten
Moin,
kann eingestellt werden wegen § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht oder bspw wegen §§ 153, 153a StPO bei Geringfügigkeit (dann muss man im Falle von § 153a meist Zahlung eines geringen Geldbetrages nachkommen).
Dazu kommt noch der Hinweis auf den Privatklageweg.
Es gibt keine mündlichen Vernehmungen am Telefon und auch keine mündlichen Strafanträge. Das wird alles mit deiner Unterschrift erst rechtskräftig.
Aktuelle Weisungslage bei uns in Bayern: Alle Zeugenvernehmungen sind soweit möglich telfonisch durchzuführen. Ihre Gültigkeit erhalten sie durch einen Aktenvermerk des aufnehmenden Beamten, der auf Dienstpflicht die Richtigkeit bestätigt.
Schau ma mal, ob das vor Gericht so Bestand haben wird...
Hallo,
Sachbeschädigung ist ja ein Mischantragsdelikt, das heißt, es kann auch ohne Strafantrag verfolgt werden.
Mit Strafantrag signalisiert du dem Staatsanwalt nur, dass du gerne eine Bestrafung des Täters hätte.
Kann aber natürlich von der Staatsanwaltschaft dennoch eingestellt werden, wegen Geringfügigkeit, kein hinreichender Tatverdacht, kein öffentliches Interesse... bei letzterem würdest du dann auf den Privatklageweg verwiesen werden.