Strafmilderung bei Selbstanzeige wegen Volksverhetzung in Videokonferenz (jugendstrafrecht)?

1 Antwort

Ja, grundsätzlich wirkt sich einsichtiges Nachtatverhalten immer mildernd auf eine Strafe aus. Man müsste aber schon etwas genauer wissen, worum es geht, um sich da fundiert zu äußern zu können.