Ich habe verfälschte Schuhe verkauft, Strafe?

5 Antworten

Das hat doch nichts damit zu tun, dass Du Privatverkäufer bist. Gefälschte Markenware zu verkaufen ist in Deutschland verboten.

Egal, ob Du sie selbst als echt gekauft hast und hereingelegt worden bist.

Das Schlimmste, was Dir passieren kann, ist, dass der Käufer die Schuhe einschickt zum Markeninhaber unter Nennung Deines Namens als Verkäufer. Da kannst Du eine Abmahnung bekommen, die in die Tausende geht.

Wenn Du der festen Ansicht bist, dass die Schuhe echt waren, dann lass Dir von Ihr eine Bescheinigung von einem Fachgeschäft übermitteln, aus der hervorgeht, dass die Schuhe unecht sind, denn behaupten kann sie viel, sie muss es auch beweisen.

Du kannst aber auch gleich zurücknehmen und Dich selbst in einem Fachgeschäft erkundigen, ehe Du sie wieder verkaufst.

Ja, es ist eine Straftat und ja, die Polizei und die Staatsanwaltschaft beschäftigen sich mit Produktpiraterie.

Letztendlich wird auf dich eine Strafanzeige wegen Betrugs zukommen.

mir wurde aber gesagt, sie seien original.

Stammt die Aussage von dem Hersteller(Rechteinhaber), einer vertretungsberechtigten Person des Rechteinhabers oder von einem anerkannten Gutachter?

Der Handel mit gefälschter Ware wird in Deutschland nach Markengesetz strafrechtlich verfolgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html

Es ist also grundsätzlich nicht gestattet in Deutschland gefälschte Ware zu verkaufen. Auch wenn man darauf beim Kauf explizit darauf hinweist.

Wenn Du die Schuhe bei eBay oder anderen Portalen anbietest, dann sollte man auch das Kleingedruckte dort lesen. Die AGB stellen da häufig auf die rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland ab.

z.B. eBay

http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html

http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html

Als Käufer würde ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Du hast die Schuhe nach Deiner Aussage als Original verkauft. In dem Fall bedeutet das Originalware liefern oder geldlichen Ersatz leisten.

Und wenn sich da ein Fakeverkäufer quer stellt, dann würde der sich von mir auch eine Strafanzeige fangen und ich dann parallel auf zivilrechtlichen Weg meine Forderung aus dem Kaufbertrag betreiben.

Lektüre

https://www.internetrecht-rostock.de/markenfaelschung.htm

Die Polizei beschäftigt sich mit jedem Delikt, oder hast du schon einmal die Tafel gesehen unter 1 Euro Gesamtsumme darf geklaut werden?

Wenn der Beschrieb sagt, es ist Original ist das Betrug.

Ja, die Polizei beschäftigt sich damit, es ist immerhin ein Verbrechen.

Gib ihr das Geld auf jeden Fall zurück, am besten noch eine Kleinigkeit drauf - für die Unannehmlichkeiten.

Du kannst froh sein wenn sie dich nicht anzeigt, also musst du der (Verkäuferin ist das wohl nicht, es ist die Käuferin sowie ich das verstanden habe) Käuferin richtig in den Arsch kriegen.

LG und viel Glück :D

Messkreisfehler  16.01.2018, 22:38

Nein, ein Verbrechen ist es nicht... Verbrechen sind Straftaten mit mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe...

Alice000  16.01.2018, 22:41

Du hast gefälschte Schuhe verkauft und hast somit mit denen gedealt. Es wäre kein Verbrechen, wenn du nicht in die Beschreibung gesetzt hättest, dass es Orginale sind. Ich meine, nur weil du sie als orginale kaufst, heißt es doch nicht dass du sie als solche dann auch verkaufen kannst!! Bitte denk ein bisschen mehr nach, bevor du irgendwas raushaust.

Es ist illegal, durch Fälschungen Geld zu verdienen. Auch, wenn du sie nicht selbst gefälscht hast. Das ist wie wenn du Gras dealst und sagst „neee ich hab’s ja nicht selbst gezüchtet sondern von wem gekauft und der hat das ja auch illegal verkauft also darf ich das auch!!“.

anastasiarabegi 
Fragesteller
 16.01.2018, 22:44
@Alice000

kannstest du schon jemanden, der so ein problem hätte? Was ist mit dem anderen kommentar- da steht eine anzeige bei der polizei fängt erst ab 100€. Wenn ich eine strafe bekomme wie viel könnte es sein?

kevin1905  16.01.2018, 23:40
Verbrechen

Vergehen