Zusätzliche Einnahmen durch gebrauchtverkauf bei Arbeitslosen Geld 2?strafbar?

2 Antworten

Wenn Du ausschließlich private Sachen verkaufst und dies in geringem Umfang, ist alles okay.

In allen anderen Fällen liegt gewerblicher Handel vor, welcher den zuständigen Behörden und natürlich dem Jobcenter anzuzeigen ist.

Strafbar wöre es, wenn Du in Gewinnerzielungsabsicht die dicken Flocken abräumst und dies nicht wie vorstehend beschrieben meldest :)