Strafe für Auspuf ohne ABE?

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Hallo GHOSTofDEADMAU5,

die Frage kann man so pauschal nicht beantworten.

Mit einem Bußgeld musst Du nur rechnen, wenn durch die Auspuffanlage die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die erlischt aber nicht automatisch nur weil keine ABE vorhanden ist, sondern nur dann und ich führe Dir die Rechtsgrundlage an:

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§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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Trift die Nr. 3 bei Deinem Auspuff zu, musst Du durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit folgendem Bußgeldbescheid rechnen:

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Tatbestandsnummer: 319609

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren (Wobei das Bußgeld von 90,00 Euro auf 180,00 Euro zu verdoppeln ist, wenn man Dir vorwirft mit Vorsatz gehandelt zu haben)

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Wurde durch den Auspuff die Leistung der 125´er auf mehr al 11 kw angehoben, droht Dir ein Strafverfahren nah folgender Rechtsgrundlage, wenn Du nur die Fahrerlaubnis der Klasse A1 hast:

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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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Liegt nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der fehlenden Betriebserlaubnis vor, so hat die Ordnungswidrigkeit keinen Einfluss auf die Probezeit.

Liegt eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor

  • bekommst Du zwei Punkte und
  • die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und
  • Du musst ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen

Schöne Grüße
TheGrow

Fahren ohne BE ist ne Ordnungswidrigkeit die 80€ kostet. Damit ist die Probzeit glaub hinüber . Außerdem gibts ne Mängelkarte (du mußt dass innerhalb 2 Wochen wieder in Ordnung bringen sonst wird das Mopped stillgelegt) .

Die Weiterfahrt wird natürlich untersagt (du mußt den Abschlepper zahlen) .


Soweit nur zur erloschenen BE. Nu kommt es drauf an. Wenn die Anlage die Leistung steigert und du nur einen A1 Schein hast, dann kommt da noch ein Gerichtsverfahren auf dich zu, wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Das wird dann richtig böse.

mischer71  16.06.2016, 14:05

... und im Falle eines Unfalls, erlischt da nicht auch der Versicherungsschutz ?

siggibayr  16.06.2016, 15:18
@mischer71

Nein!. Du hast ja einen Versicherungsvertrag und der gilt solange, bis ihn eine Seite kündigt. Allerdings hast du eine sogenannte Obliegenheitsverletzung begangen, die Versicherung kann dich im Schadensfall bis max. 5000.- EURO in Regreß nehmen.

siggibayr  16.06.2016, 15:24
@siggibayr

Zusatz: Erloschene Betriebserlaubnis mit Umweltaspekt kostet laut Tatbestandskatalog 90.- EURO und gibt keinen Punkt! Die Verkehrssicherheit wird regelmäßig durch einen nicht zugelassenen Auspuff nicht beeinträchtigt. Nur wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre, gäbe es 1 Punkt.

Bei Leistungssteigerung kann Fahren ohne Fahrerlaubnbis vorliegen, das wäre dann eine Straftat.