Absolutes Fußgängerwegerecht in Fußgängerzone?

8 Antworten

Es ist zwar richtig, dass der Fahrverkehr auf die Fußgänger Rücksicht nehmen muss, aber es gilt auch immer noch § 1 der StVO, wonach niemand anderes mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden darf. Dagegen würdest du verstoßen, wenn du absichtlich langsam vor den Fahrzeugen gehen würdest, um sie aufzuhalten.

Eine Strafanzeige kommt hier nicht in Betracht (schon gar nicht nach der von dir genannten Vorschrift, die nämlich den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr betrifft. Auch wenn du § 315 c meinst, gibt es dort in Absatz 1 keinen Satz 2. Es gibt eine Nr. 2 d, ich sehe aber keinen Grund, warum das dort Genannte zur Anwendung kommen sollte.)

Mein Tipp: Orientiere dich doch mal daran, wie die anderen Fußgänger sich dort verhalten.

Wenn ich deine Zeilen lese, dann frage ich mich, ob Du Dir nicht lieber echte Probleme anschaffen willst.
Ich will mein Recht...
Natürlich verstehe ich, dass man sich über andere Verkehrsteilnehmer aufregen kann, aber was bringt es?

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 06:29

Rechte und Gesetze gelten für alle.

Schnarchix  22.02.2018, 07:11
@Stingy

Auch die anderen haben Rechte, nicht nur du.  

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 07:33
@Schnarchix

Alle haben die gleichen und selben Rechte. Also darf ich die auch anwenden. (Bürgerrechte). Und in einer Fußgängerzone hat der Fußgänger absoluten Vorrang, ob es dir passt oder nicht.

Schnarchix  22.02.2018, 07:52
@Stingy

Du hast aber nicht das Recht, andere zu maßregeln.

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 08:19
@Schnarchix

Natürlich. Gibt kein Gesetz, das ein "Maßregeln" verbietet. Kann es sein, dass du so empfindlich auf mein Thema reagierst, weil du schon mal deswegen Probleme hattest, oder schon mal im Straßenverkehr angezeigt wurdest?

Schnarchix  22.02.2018, 08:33
@Stingy

Doch, das Gewaltmonopol des Staates verbietet das Maßregeln. Vielleicht solltest du bei den Rechtsgebieten bleiben von denen du vielleicht etwas versteht. Das öffentliche Recht gehört jedenfaslls nicht dazu. 

Und zu deiner Frage: Ich wurde in den letzten 60 Jahren noch nie im Straßenverkehr angezeigt. :-)  

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 08:48
@Schnarchix

Dann verhälst du dich wohl auch immer streng nach Vorschrift wie ich, oder falls nicht hast du dementsprechend bisher Glück gehabt, dass du nicht an jemanden "strengeren" wie mich geraten bist der sich so etwas nicht bieten lässt. (Bspw. Vorfahrtsverstöße ... etc.) und bei Verdacht auf einen Straftatbestand Anzeige erstattet.

Schnarchix  22.02.2018, 08:53
@Stingy

You made my day... *rofl*

claushilbig  03.03.2018, 02:40
@Stingy

"Und in einer Fußgängerzone hat der Fußgänger absoluten Vorrang, ob es dir passt oder nicht."

Sagt wer? Wo steht das?

Wenn Lade- und / oder Linienverkehr ausdrücklich zugelassen sind, dann hat dieser Verkehr m. E. genau die gleichen Rechte wie die Fußgänger, so wie es ja z. B. auch für Radler und Fußgänger auf einem "gemeinsamen Fuß- und Radweg" gilt.

Oder nenn mir den Passu der StVO, der das anders regelt ...

Auch in Fußgängerzonen ist zeitweise das Befahren für Lieferzwecke erlaubt. Das absichtliche Blockieren der Lieferfahrzeuge nur aus prinzipienreiterei könnte als Nötigung ausgelegt werden.
Dubrichst dir keinen Zacken aus der Krone, wenn du an breiten Stellen etwas zur Seite gehst..

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 06:28

In Fußgängerzonen gilt die Schrittgeschwindigkeit. Also kann ich so langsam laufen, wie ich es möchte. Oder der Gesetzgeber muss es eben anders regeln. Eine Nötigung ist damit per se überhaupt nicht gegeben.

holgerholger  22.02.2018, 09:58
@Stingy

Geh mal davon aus, dass die Lieferfahrzeuge nicht dort sind, um Dich persönlich zu ärgern. Ich empfehle §1 der SVO:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn Du nicht schneller gehen kannst oder kein Platz zum Ausweichen ist, o.k.

Aber aus Prinzip mit Schneckengeschwindigkeit durch die FGZ zu schleichen, um die Fahrer der Lieferfahrzeuge zu erziehen, ist asozial und unnötig.

Stingy 
Fragesteller
 11.03.2018, 19:12
@holgerholger

Was für eine §1 SVO? Ich kenne kein Gesetz mit der Abkürzung "SVO".

holgerholger  12.03.2018, 08:51

Dass deine Argumente keine sind, hast du schon erkannt, oder? Deshalb nach 3 Wochen so eine pfennigfuchserische Antwort auf den vergessenen Buchstaben zu schreiben passt zu der gesamten Frage.

In Fußgängerzonen dürfen keine fz fahren, halten oder parken. Fahrräder müssen geschoben werden. Am Eingang zur Fußgängerzone kann ein zusatzschild angebracht sein dass in einer bestimmten Zeit lieferfahrzeuge einfahren dürfen. Umzugsfahrzeuge benötigen vom Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung zum einfahren, als Beispiel genannt.

In Österreich ist es so;

" (7) Fußgänger dürfen in Fußgängerzonen auch die Fahrbahn benützen. Sie dürfen dabei aber den erlaubten Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern."

www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12159079

Wird in de wohl ähnlich sein.

Mit Strafanzeige wird es da wohl nichts sofern der Lenker im erlaubten Rahmen einfährt.

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 05:09

Interessant, das es dort sowas gibt. Wobei für mich da die "Fußgängerzone" dann überhaupt keinen Sinn macht. In Deutschland ist mir bisher kein solches Gesetz bekannt.

Pestilenz4  22.02.2018, 05:12
@Stingy

Ja bei uns gibt es in jeder Fußgängerzone gewisse Zeiten wo man einfahren darf.

Ladetätigkeit ..etc.

Stingy 
Fragesteller
 22.02.2018, 06:29
@Pestilenz4

Gibt es bei uns zum Teil auch mit Lieferverkehr an bestimmten Tagen und Uhrzeiten.

Bomberos911  22.02.2018, 07:53
@Stingy

Der Sinn einer Fußgängerzone besteht aber auch nicht darin, Leuten wir dir zu erlauben, den Fahrzeugverkehr zu ärgern.

Auch für Fußgänger in der Fußgängerzone gilt Par1 StVO.