Darf ich als freiwilliger Feuerwehrmann auf einem Bewohnerparkplatz parken?

12 Antworten

Es ist relativ simpel. Du bleibst auch als Mitglied einer FF erstmal normaler Verkehrsteilnehmer und hast dich damit an die STVO zu halten. Davon auszugehen, dass eventuell ein Einsatz kommen könnte, wird der Bußgeldstelle nicht reichen.

Terahertz 
Fragesteller
 20.02.2019, 22:17

Jeder muss sich an die StVO halten. Auch Polizei, Militär, Merkel, ...

Nonameguzzi  20.02.2019, 23:48

Ich verstehe die Frage eher im Bezug auf einen Einsatzfall.

Im Einsatzfall - also wenn der Piepser geht - möchte ich nicht erst 600 Meter sprinten, sondern lieber die 20 Meter.

Klar geht das!

Im Einsatzfall gilt auch für anrückende Einsatzkräfte im Privat PKW sogenannte "Sonderrechte" nach §35 stvo

"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

"(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anlässlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung"

Kurz um:

Du darfst dich im Öffentlichen Verkehrsraum über quasi alle Vorschriften hinweg setzten solange du dadurch keine Personen Gefährdest oder gar schädigst.

Jedoch ist es auch nötig eine Verhältnismäßigkeit zu wahren mit 170 Sachen um 12 Uhr Mittags durch eine Spielstraße ist und bleibt ein NoGo weil du eine Gefährdung nicht ausschließen kannst.

Was Parken an geht..... darfst du im Einsatzfall überall natürlich unter der Voraussetzung das du niemanden Gefährdest ;)

Bei uns am Gerätehaus reichen die Parkplätze auch oft nicht aus dann wird der Parkplatz einer anliegenden Firma genutzt okay zugegebener Maßen die Firma hat damit kein Problem aber rechtlich gesehen könnte sie dagegen auch NICHTS machen.

RedPanther  21.02.2019, 06:45

Nur möchte er ja dort parken, ohne einen Einsatz zu haben. Sondern für den Fall, dass es einen Einsatz gibt, damit er es dann nicht so weit zum Auto hat.

Nonameguzzi  21.02.2019, 08:52
@RedPanther

Das ist ja blödsinn

26Sammy112  21.02.2019, 13:00
@Nonameguzzi

Also... ich habe die Frage ehrlich gesagt auch so verstanden, dass er generell (also bei jedem Besuch seiner Großmutter) auf den ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen parken möchte, um im Falle einer Alarmierung schnellstmöglich am Auto sein und ausrücken zu können.

Und da sehe ich die zweifelsfrei zustehenden Sonderrechte dann auch nicht als gegeben an, denn diese hat er ja erst in dem Moment der Alarmierung bzw. "in Ausübung seines Dienstes".

Ich finde es zwar löblich, dass man sich im Vorfelde Gedanken darüber macht, wie man im Einsatzfalle schnellstmöglich zum Feuerwehrhaus kommt. In diesem Falle scheint es mir aber eher eine Sache der Bequemlichkeit zu sein, bei dem der mögliche Einsatz als Argumentation dienen soll. Ich kann ja mit meinem Pkw beim Einkaufsbummel auch nicht in die Fußgängerzone fahren und direkt vor dem Laden halten, nur weil "jederzeit" ein Einsatz anstehen könnte. Wenn das jeder machen würde, dann hätten wir bei ca. 1 Million freiwilliger Feuerwehrleute zzgl. den Kameraden/innen des THW und denen der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen ein ziemliches Chaos auf den Straßen bzw. Parkplätzen.

Anders sähe es natürlich dann aus, wenn der Fragensteller zu einem Einsatz alarmiert wird, am Feuerwehrhaus oder der Einsatzstelle (gerade in kleinen Wehren fahren viele Feuerwehrleute mit dem Privat-Pkw an die Einsatzstelle, wenn das oder die Einsatzfahrzeuge bereits ausgerückt sind) keinen "richtigen" Parkplatz mehr abbekommt und dann auf einem Anwohnerparkplatz in direkter Nähe parkt. Denn in dem Moment befindet er sich im Einsatz bzw. Dienst und darf Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Nonameguzzi  21.02.2019, 13:13
@26Sammy112

Stimme ich absolut zu ich denke da hab ich die Frage falsch verstanden.

Habe das wohl halber überlesen....

Im Falle einer Alarmierung treten die Sonderrechte in Kraft davor also ohne Alarmierung gilt das natürlich nicht!

Ich glaube eher nicht. Bewohner Parkplätze sind in der bestimmten Zeit halt nur für Bewohner da, und es wird immer Bewohner geben, die das nicht wollen und das dann irgendwem melden, egal, ob du in der FFW bist, oder nicht. Ich bin selbst bei der FFW und es gibt immer solche Leute, denen es egal ist, warum Du da parkst.

Du hast ja auch nichts davon, wenn dein Piper geht und dein Auto steht nicht mehr da, weil es abgeschleppt wurde.

Der einzige, der dir die Frage Beantworten kann, ist wenn überhaupt der Vermieter der Wohnung.

Nonameguzzi  20.02.2019, 23:46

Gut dann bekommst du von der Gemeinde einen Strafzettel, rufst da an und sagst es war zu der Zeit ein Feuerwehr Einsatz da kann die Gemeinde nichts gegen machen.

Andere Dienstleister welche Parkplätze anbieten und Kontrollieren müssen schon rechtliche Schritte einleiten um eine Gebühr durchzusetzten und spätestens vor Gericht scheitert das und das wissen die auch^^

Na dann kann ich Dir sicher sagen, dass Du Sonderrechte nur dann hast, wenn ein Einsatz ist, sonst nicht.

Daher klares Nein

Nur weil es zu einem Einsatz kommen könnte hast du keine Sonderrechte.

Fährst du auch niemals in den Urlaub weil es einen Einsatz geben könnte?

Es gibt hier in anderen Wehren auch Leute die so richtig Bock auf einen Einsatz haben, immer und überall dabei sein müssen. Die sind es meistens die irgendwelche Fehler machen und sich und andere in Gefahr bringen. Oder komplett sinnlose Aktionen starten, wie z.B. versuchen einen brennenden Strohhaufen zu löschen wenn sowieso nichts zu retten ist.

Terahertz 
Fragesteller
 21.02.2019, 15:40

Und warum erzählst du mir jetzt die Geschichte von den Leuten, die ,,so richtig Bock auf einen Einsatz haben" ?

ANNOnymic  21.02.2019, 17:09
@Terahertz

Wer immer in der nähe von seinem Auto sein möchte um möglichst schnell beim Einsatz sein zu können liegt der Verdacht nahe

Terahertz 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:40
@ANNOnymic

Ok. Und jetzt?