Welche Strafe folgt auf Trunkenheitsfahrt mit Körperverletzung

22 Antworten

hoffentlcih richtig viel. mit 1,6 promille kann man auch nicht mehr sagen er hatte 'eins zuviel'. er ist rotzbesoffen heimgefahren und das ergebnis war zum glück "nur" eine platzwunde. denn den betrunkenen fahrern passiert (wie in deinem fall) meistens nichts, während die anderen leiden müssen.

7 Punkte, MPU bei 1,6 und mehr, Fahrlässige Körperverletzung, Sperre bis 12 Monate möglich, Geldstrafe richtet sich nach dem Gehalt in Form von Tagessätzen, keine Leberwerte mehr gültig für MPU, sondern EtG Werte sind notwendig,

Führerschein erst mal weg und das ist auch richtig so.Er kan froh sein,das nicht mehr passiert ist....

Hy an alle ich weiß garnicht wie ich das sagen soll da ich mich so unendlich schuldig fühle!! Ich hab seit dem 18 lebensjahr meinen Führerschein und bin nie zu schnell unterwegs gewesen hatte noch nie probleme mit der Polizei.IMMER wen ich auch nur ein bier getrunken hatte bin ich nach hause gelaufen. Nur diesen samstag weiß gott warum setzte ich mich hinters Steuer und na klar bin in ein parkendes auto gerauscht. Klar kosten usw wieter muß ich selber tragen auch meinen Führerschein hab ich freiwillig einen tag später abgegeben. Das ich da richtig scheiße gebaut hab ist mir vollkommen klar. Ich hätte genausogut ein kind, Frau oder Mann erwischen können was ich dann mein leben lang bereut hätte. Bitte nehmt euch diese erfahrung zu herzen denn ich wünsche sie keinem menschen.

@sannchen 2404 Die versicherung deines freundes wird ersteimal alle kosten übernehmen diese allerdings von ihm einfordern soballt er ein einkommen hatt. Der führerschein ist auf jeden mall mind. 6-12 monate weg. Eine geldstraffe a 40-60 tagessätze von ca 30% des Nettoeinkommens sowie schadensersatzansprüche des Unfallgegners werden wohl auf ihn zukommen.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss (in diesem Fall sogar mit daraus resultierendem Unfall) stellt eine Straftat dar (gem. §316 bzw. hier eher §315c Abs. 1 Nr. 2a StGB). Dieses Vergehen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Die Geldstrafe wird in sog. Tagessätzen festgelegt und richtet sich dadurch nach dem Einkommen des Angeklagten.

Da es sich um eine Verkehrsstraftat handelt, wird außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird außerdem eine positive MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) zur Auflage der Neuerteilung machen.