Fahrlässige Körperverletzung aufgrund eines Unfalls, Strafbefehl erhalten?
Ich hatte schon mal einen Beitrag geschrieben, da ging es um einen unfall wo der Autofahrer eine Radfahrerin übersehen hatte. Jetzt hat der Autofahrer vom Gericht ein schreiben erhalten, mit Strafbefehl w/fahrlässiger Körperverletzung. Radfahrerin hat sich mehrere Verletzungen zugezogen und wurde stationär behandelt. Autofahrer hat auch die Schuld eingestanden das er die Radfahrerin nicht gesehen hatte und diese auf dem Bürgersteig fuhr. Er hat jetzt eine Geldstrafe von 1.200 Euro bekommen (30 Tagessätze a 40 Euro) Lt. Schreiben kommt die Zahlungsaufforderung wenn der Bescheid rechtsgültig ist. Wenn er jetzt keinen Einspruch erhebt, was passiert dann? Es kommt die Zahlungsaufforderung mit den Kosten, das wird dann bezahlt und was passiert dann? Führerscheinentzug wurde nicht angedroht. Nur die Geldstrafe.
5 Antworten
Bei Körperverletzung im Straßenverkehr ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch wegen der KV. Es ist normal dass dann eine Geldstrafe verhängt wird, unter dem für die Vorbestrafung nötigen Tagessatzpensum.
Wichtig dabei ist, dass bei Rechtsgültigkeit der Verletzten die Möglichkeit eröffnet wird, die Kosten für Spätfolgen des Unfalls dem Unfallverursacher in Rechnung zu stellen.Das kann sie auch nch sehr viele Jahre später machen, solange dieser Unfall nachweislich ursächlich ist.
Ansonsten wird ohne Widerspruch die Zahlungsaufforderung akzeptiert, die mit der Bezalung der Geldstrafe dann erledigt wäre. Mehr kommt dann nicht mehr vom Gericht.
Vielen Dank für die Erklärung, das hab ich mir fast gedacht, wollte aber gerne noch andere Meinungen hören. Dann warten wir jetzt mal ab und schauen was noch kommt. Ich denke das er echt Glück gehabt hat. Schauen wir mal das es so bleibt.
Wie passiert dann? Er zahlt die Strafe und fertig. Wenn er Einspruch einreicht, dann geht das eben weiter und wenn er verliert, kann es gut sein, das die Strafe höher ausfällt.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich denke dabei sollten wir es auch belassen und nicht noch riskieren das es höher ausfällt.
Führerscheinentzug wurde nicht angedroht. Nur die Geldstrafe.
Den Führerschein kann er behalten.
Die Geldstrafe kann er akzeptieren oder Widerspruch einlegen, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, das wird sich nicht lohnen.
Sollte der Tagessatz mit 40 € zu hoch sein, kann er einen Widerspruch auf die Tagessatzhöhe beschränken. Entsprechende Nachweise sind dann beizufügen.
Was Zahlung der Geldstrafe betrifft bekommt er von der Staatsanwaltschaft Bescheid wohin und zu welchem Kassenzeichen er das Geld überweisen muß.
Sollte er den Betrag nicht in einer Summe bezahlen können, kann er eine Ratenzahlung beantragen. Die Ratenhöhe setzt allerdings der Staatsanwalt fest und sie ist nicht verhandelbar.
Wenn er auch keine Ratenzahlung leisten kann, kann er bei der Staatsanwaltschaft die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Pro Tagessatz ist mit 6 Stunden zu rechnen.
Wenn das auch nicht klappt, muß er 30 Tage ins Gefängnis.
Sollte eine Ratenzahlung nötig sein, bedenkt aber daß der Staatsanwalt vorschreibt wie hoch die Raten sein müssen. Selbst bei Hartz IV Empfängern werden 40 - 50 € verlangt. Letzlich soll es ja eine Strafe sein und als solche auch empfunden werden.
Ja das hatte ich auch schon gelesen. sind froh das es aber die Möglichkeit gibt.
Die Geldstrafe wird bezahlt und man hat einen Eintrag im Strafregister, so zumindest in der Schweiz.
Danke dir, hier wirds wohl in einem verkehrsreicher gespeichert aber unter 90 Tagessätzen wohl nicht im Führungszeugnis. Fände ich auch echt traurig, da es sich um einen Unfall und keinen Vorsatz gehandelt hat. Und Unfälle können passieren, vor allem wenn alle Beteiligte unaufmerksam waren.
Einspruch:
Gerichtsverhandlung mit Anwalts- und Gerichtskosten, die das "Volk" nur bei Freispruch übernimmt.
Kein Einspruch: Zahlungsaufforderung entweder
- fristgerechte Zahlung oder
- Tilgungsvereinbarung mit Staatsanwaltschaft oder
- bei Nichtzahlung Gefängnis Tage entsprechend Tagessätzen.
Vielen Dank für die Antwort, denke nicht das er es riskieren sollte, das die Strafe vielleicht höher ausfällt in dem er Einspruch einlegt. Dann warten wir jetzt mal ab und dann schauen wir weiter.
Vielen Dank. Ich denke auch das es der beste Weg ist das so anzunehmen, irgendwie bekommen wir das hin, aber gut das es dir Möglichkeit der Ratenzahlung gibt, das klappt auf jeden Fall. Sind nur froh wenn das alles vorbei ist.