Beifahrer als Zeuge?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja, sicher sind die Beifahrer als Zeugen zugelassen. Stellt sich nur die Frage, ob sie sich vor Gericht auch auf eine Falschaussage einlassen - denn die kann dann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. :D

Die besseren Chancen rechne ich daher vor Gericht dem Biker zu, denn die "Zeugen" werden sich in Widersprüche verstricken bzw. gleich umkippen, vor allem weil sie u. U. gar nicht mit einem Prozess gerechnet haben. ;)

Lügen haben bekanntlich kurze Beine.^^

Der Biker hätte allenfalls dann eine kleine Mitschuld, wenn er nicht gehupt hat.

Vielen Dank für den Stern. ;)

Wenns kein Verwandter ist, gilt der Beifahrer als Zeuge. Wenn die Reifenspuren am Auto genau fotografiert wurden, müsste die Streifrichtung erkennbar sein. Ansonsten hast du schlechte Karten.

Selbst wenn sich ein Beifahrer schon mit seiner Aussage in Widersprüche verwickelt hat, also die nicht mit der, des Fahrers übereinstimmt?

@theEnduro

Das ist jedenfalls ein Plupunkt für den Motoradfahrer .. ähm .... -steher ....

@Jorkfriet

Okay, danke.

  1. Klar
  2. Anhand von Bremsspuren können Gutachter feststellen wer wie schnell gefahren ist und ob die Geschichte stimmig ist.