Strafe bei unbefugten Zutritt

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Wenn du Glück hast schmeißen die dich bei Auffinden nur raus.

Wenn du Pech hast bekommst du wegen unbefugtem Betreten eine Anzeige, auch Landfriedensbruch wäre hier eine Formulierung. Das wäre dann ein Bußgeld.

Einen seltsamen Beigeschmack wirst du mit deiner Kamera hervorrufen. Also die könnten sie dir abnehmen bzw. die Filme.

Wenn du glaubhaft deine Naturfotografischen Interessen nachweisen kannst oder was auch immer, hauptsache du kannst den Verdacht der Spionage abwehren, dürfte das kein Problem sein. Aber mit dem Eindruck mußt du auf so einem Gelände, auch wenn es ehemalig ist, erst mal rechnen. Also dass du diesen Eindruck erweckst.

Viele gute Fotos ;-)

Cornyx  12.08.2011, 18:41

äh - ja, ersetze bitte Landfriedensbruch durch Hausfriedensbruch - wieso bin ich jetzt darauf gekommen? Tja so läßt man sich verleiten.

sindbadkaroL  25.08.2011, 02:52
@Cornyx

Eindeutig Hausfriedensbruch und ob man nun Fotos macht oder nicht und ob es ein rein wissenschaftliches Interesse im eigenen Auftrag ist interessiert auch keinen. ES HANDELT SICH UM HAUSFRIEDENSBRUCH, jeap eine ANZEIGE WEGEN HAUSFRIEDENSBRUCHS im Namen der BIMA kannst du dann bekommen.... Das mit Spionage ist hinfällig, weil es nicht im Militärbesitz mehr ist und die Stätte verwaist ist.... Aber der Hausfriedensbruch als SOLCHES der hat es schon in sich .....!!!! Wenn du zuvor LupenREIN mal warst, bist du es mit Überführung und Auflieg und währenddessen nicht mehr.... Das macht man nicht und lohnt sich auch nicht!

Das fällt unter Hausfriedensbruch ... und je nachdem gegen welche Gesetze du sonst noch verstößt, kann noch der einen oder andere Anklagepunkt hinzukommen.

Und wie hoch die Strafe ausfallen könnte, das kann pauschal nicht beantwortet werden, da gibt ein nur ein von bis ... aber wie schon gesagt, es wird sich höchstwahrscheinlich nicht NUR um Hausfriedensbruch handeln.

Und ... Fotografieren in und von militärischen Anlagen ... auch wenn diese stillgelegt sind ... das wäre gesondert zu überprüfen, wie weit das zulässig ist.

Wenn du unbedingt auf diesem Areal fotografieren möchtest, dann erkundige dich bitte doch einmal bei der "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BIMA)" die müssten das am ehesten wissen und könnten dir auch - besonders wenn du dein Anliegen stichhaltig begründest, warum du ausgerechnet auf diesem Gelände fotografieren willst - die dafür erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis geben.

Und solltest du "erwischt" und geklagt werden ... dann wird es ganz bestimmt nicht billig für dich werden ... denn es kämen zu den Geldstrafen auch noch die Verfahrenskosten (sämtliche) hinzu.

Frage bei der BIMA ob du Fotos machen darfst dann hast du eine echte Chance da gut reinzukommen.

Machst du es nicht begehst du Hausfriedenbruch, weil der Besitzer das Betreten verboten hat


Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.


Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der „Fuß in der Tür“. Grundsätzlich nicht von dem strafrechtlichen Schutz umfasst werden Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden: Das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe werden nicht von diesem gesetzlichen Tatbestand erfasst.


http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

Wenn du unbefugt das befriedete Besitztum betrittst, ist das ganz klar Hausfriedensbruch. Ich wäre vorsichtig.

Landfriedensbruch, wie an anderer Stelle geschrieben, trifft mit Sicherheit nicht zu.

Cornyx  12.08.2011, 18:41

Danke ;-)

Dabbel  12.08.2011, 18:49
@Cornyx

Keine Ursache :-)

Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, evtl. sogar Einbruch und Sachbeschädigung.