Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

5 Antworten

Gegen solcher Art willkür würde ich Strafanzeige erstatten . Beim nächsten mal das Auto in die Garage stellen - das ist dann in jedem Fall E§inbruch und nicht nur sachbeschädigung (aufgebrochenes Schloss)

Hätte ich eine Garage ...

@bbabba

Hätte auch diese geöffnet werden dürfen.

Ich gehe mal davon aus, dass das zumindest Hausfriedensbruch war. Wenn wirklich eine Kette und ein Schloss entfernt werden mussten, um Zugang zu finden, ist es sogar Einbruch. Es muss möglich sein, die Person zu ermitteln, die die Entstempelung vorgenommen hat. Gegen sie würde ich vorsorglich Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Das Ganze scheint mir aber ein Fall für einen Anwalt zu sein - solltest Du an der Situation tatsächlich so unschuldig sein, wie es sich in Deiner Darstellung anhört. Eigenartig finde ich hier unter anderem, dass jemand zwar eine Klingel gehört hätte, das angeblich gewaltsame Entfernen des Schlosses aber nicht bemerkt wurde.

Höchst vorsorglich darf ich da mal einen alten Spruch zitieren: Wer im Glashaus sitzt, sollte zum Sch... in den Keller gehen. Oder so ähnlich.

Ich glaube, da sind die zu weit gegangen. Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung und Diebstahl!!

Hat ein Nachbar was gesehen, wäre ja ideal

Danke für die Antwort. Den Diebstahl hätte ich vergessen.

Nachbarn haben leider nichts gesehen oder waren nicht zu Hause. Hätte auch gerne gewußt wer es war. Auf dem Aufkleber steht nur 'im Auftrag der Zulassungsstelle'. Dort ist heute keiner mehr telefonisch zu erreichen.

@bbabba

Aber die Polizei, fahre zur Wache und zeige die an. Die Polizei wird dir ggfs. zu irgendetwas raten!

Hallo,

zunächst möchte ich festhalten, dass mind. 6 Wochen vergehen, bevor die Zulassungsstelle benachrichtigt wird. Bevor das letzte Mittel der Zwangsstilllegung über die Zulassungsstelle veranlasst wird, erhälst du nochmals eine schriftliche Benachrichtigung.

Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, ist die Ordnungsbehörde berechtigt, auch auf privatem Grundstück eine Kennzeichenentstempelung vorzunehmen, da davon ausgegangen werden muss, dass das Fahrzeug trotz fehlenden Versicherungsschutzes weiterhin gefahren wird. Es liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, die eine solche Maßnahme rechtfertigt (§ 29 Abs. 7 StVZO).

Du solltest dir jetzt schleunigst eine eVB besorgen und mit den Nummernschildern zur Zulassungsstelle gehen, damit du wieder Versicherungsschutz hast. Ggf. wirst du noch einen Bußgeldbescheid wegen fehlenden Versicherungsschutz erhalten.

LG vom Polarfuchs

Da es hier um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Verhinderung einer Straftat geht, ist das Betreten (auch verschlossenen) Privatgrundes durch die Polizei zum Zwecke der Zwangsstillegung / Kennzeichenentwertung zulässig und hinzunehmen. Das ist vom Hausfriedensbruch Meilen entfernt...

Mit der Polizei habe ich gesprochen. Die war es nicht, es handelt sich wohl um eine private Firma welche die Aufträge erhält. Und welche Straftat läge vor wenn ich ein versichertes Fahrzeug besitze?